04.04.13
Grundsätzliche Fragen zum Studium und zu den Prüfungen im Diplomstudiengang Soziologie werden in der Prüfungs- und Studienordnung verbindlich geregelt. Ergänzend und explizierend regeln die Wahlpflichtfach-Prüfungsordnung und die Fachstudienpläne das Studium:
Aufgrund immer wieder auftretender Verständnisschwierigkeiten wird darauf hingewiesen, dass die Wahlpflichtfachprüfungsordnung hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten in den Wahlpflichtfächern oder Nebenfächern die eigentliche Prüfungsordnung des Hauptfaches überlagert, also außer Kraft setzt. Die Prüfung in Wahlfächern oder ähnlichen richtet sich nur dann nach den Maßgaben in der Prüfungsordnung des Hauptfaches, wenn für das jeweilige Wahlfach weder Regelungen in der Wahlpflichtfachprüfungsordnung noch in einer eigenen Nebenfachprüfungsordnung existieren. Die Prüfungsordnung und die Wahlpflichtfachprüfungsordnung können in ihrer jeweils aktuellen Fassung im Dekanat der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften erworben sowie auf den Internetseiten der Fakultät als pdf-Dokumente heruntergeladen werden. Die rechtzeitige Lektüre der jeweiligen Prüfungsordnungen wird dringend empfohlen!
Über die obengenannten Ordnungen hinaus sind auch Beschlüsse der Prüfungsausschüsse und Bekanntmachungen der Fachvertreter für Zulassung zu Prüfungen und Prüfungsmodalitäten maßgeblich. Der Prüfungsausschuss für den Studiengang Soziologie ist dabei auch für die Auslegung der Wahlpflichtfachprüfungsordnung für dieses Fach (§ 10) zuständig. Die nachfolgenden Seiten stellen den Versuch dar, die jeweils aktuell relevanten Beschlüsse des Prüfungsausschusses sowie andere allgemeine und verbindliche Regelungen durch die Fachvertreter für Soziologie bekannt zu machen. Nicht enthalten sind hier spezifische Regelungen einzelner Professoren oder Dozenten zu ihren Prüfungen oder Lehrveranstaltungen. Hierzu wird auf deren Bekanntmachungen verwiesen sowie ferner auf die Studienberatung und Sprechstunden.