Universität Bamberg - Logo

News Prüfungsausschuss Politikwissenschaft

Auflösung des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaften 2013


ausführlich

Modulgruppen VWL im BA-Ergänzungsmodul neu definiert Aufgrund der Neubesetzung einiger Lehrstühle und Professuren in der VWL mussten die Modulgruppen im VWL-Ergänzungsmodul im BA-Studiengang neu definiert


ausführlich

Änderung der Modulhandbücher im Bereich Verwaltung ab WS 2011/12


ausführlich

Einrichtung eines Bachelor-Studiengangs Politikwissenschaft als zweites Hauptfach im Umfang von 75 ECTS zum WS 2011/12

Damit können Studierende von Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen der Fakultäten GuK und HuWi Politikwissenschaft auch im zweiten Hauptfach studieren.
ausführlich

Neuregelung bei Nicht-Antreten im Zweitversuch


ausführlich

Anzahl Exemplare Masterarbeiten


ausführlich

Freiwillige Wiederholung bestandener Prüfungen nach den neuen BA- und MA-Prüfungsordnungen


ausführlich

ECTS-Punkte im BA-Ergänzungsmodul Öffentliches und europäisches Recht


ausführlich

Neue Prüfungsordnung im BA-Studiengang


ausführlich

Neue Prüfungsordnung im MA-Studiengang


ausführlich

News Prüfungsausschuss Politikwissenschaft

Bekanntmachung des Prüfungsausschusses vom 13.07.2009

Bestimmung der Leistungen aus nichtpolitikwissenschaftlichen Teilgebieten, die in das Ergänzungsmodul des Masterstudiengangs Politikwissenschaft eingebracht werden können.
Für die Anrechnung von Leistungen aus solchen nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebieten, für die noch keine verbindlichen Modulgruppen definiert worden sind, gilt ab WS 2009/10 die folgende Regelung.

  1. Es können beliebige Leistungen aus dem Master-Studienprogramm des betreffenden Teilgebietes in das Ergänzungsmodul eingebracht werden.
  2. Studierende ohne hinreichende Vorkenntnisse können auf Antrag auch Leistungen aus dem Bachelor-Angebot des gewählten nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebietes einbringen. Dies gilt insbesondere für solche Leistungen, die als Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des MA-Niveaus erworben werden müssen.
  3. In jedes Ergänzungsmodul muss mindestens eine für das Master-Niveau vorgesehene Leistung des gewählten nicht politikwissenschaftlichen Teilgebietes eingebracht werden.
  4. Die Anzahl der ECTS-Leistungspunkte, die mit dem Erwerb eines solchen Leis-tungsnachweises verbunden ist, wird wie bisher durch das exportierende Teilgebiet zugewiesen.
  5. Sobald für ein nicht-politikwissenschaftliches Teilgebiet verbindliche Modulgruppen definiert worden sind, gelten die dort festgelegten Bestimmungen.

Gez. Prof. Dr. Gehring
Vorsitzender des Prüfungsausschusses