Bekanntmachung des Prüfungsausschusses vom 13.07.2009
Bestimmung der Leistungen aus nichtpolitikwissenschaftlichen Teilgebieten, die in das Ergänzungsmodul des Masterstudiengangs Politikwissenschaft eingebracht werden können.
Für die Anrechnung von Leistungen aus solchen nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebieten, für die noch keine verbindlichen Modulgruppen definiert worden sind, gilt ab WS 2009/10 die folgende Regelung.
- Es können beliebige Leistungen aus dem Master-Studienprogramm des betreffenden Teilgebietes in das Ergänzungsmodul eingebracht werden.
- Studierende ohne hinreichende Vorkenntnisse können auf Antrag auch Leistungen aus dem Bachelor-Angebot des gewählten nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebietes einbringen. Dies gilt insbesondere für solche Leistungen, die als Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des MA-Niveaus erworben werden müssen.
- In jedes Ergänzungsmodul muss mindestens eine für das Master-Niveau vorgesehene Leistung des gewählten nicht politikwissenschaftlichen Teilgebietes eingebracht werden.
- Die Anzahl der ECTS-Leistungspunkte, die mit dem Erwerb eines solchen Leis-tungsnachweises verbunden ist, wird wie bisher durch das exportierende Teilgebiet zugewiesen.
- Sobald für ein nicht-politikwissenschaftliches Teilgebiet verbindliche Modulgruppen definiert worden sind, gelten die dort festgelegten Bestimmungen.
Gez. Prof. Dr. Gehring
Vorsitzender des Prüfungsausschusses