ab dem WS 2012/13
ausführlich
im Sekretariat des Prüfungsausschussvorsitzenden
ausführlich
Planungssicherheit bis 2013
ausführlich
Der konsekutive Masterstudiengang Politikwissenschaft führt zu einem zweiten wissenschaftlichen Abschluss im Studienfach Politikwissenschaft. Er setzt den Abschluss in einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiengang im Fach Politikwissenschaft oder Sozialwissenschaft mit politikwissenschaftlichem Schwerpunkt voraus. Der Studiengang ist forschungsorientiert und soll auch auf die Promotion vorbereiten. Absolventinnen und Absolventen sollen die Fähigkeit erworben haben, die Zusammenhänge im Bereich der Politik mit sozialwissenschaftlichen Theorien und Analyseansätzen zu erfassen und zu erklären.
Der Studiengang zeichnet sich gegenüber vielen Masterstudiengängen der Sozial- und Politikwissenschaft an anderen Universitäten durch eine vergleichsweise hohe Konzentration auf politikwissenschaftliche Lehrveranstaltungen und Studienleistungen aus, die dennoch weit reichende Spielräume für Spezialisierungsmöglichkeiten lässt. Von den insgesamt 120 ECTS-Leistungspunkten des Studienplans einschließlich der Abschlussarbeit entfallen ca. 90 Leistungspunkte auf politikwissenschaftliche Leistungsnachweise. Zur Vertiefung der Ausbildungsinhalte kann ein Studienschwerpunkt gewählt werden.
Die Prüfungsanforderungen sind abhängig von der Wahl des Studienabschlusses. Im Rahmen des Studiengangs können die folgenden Studienabschlüsse erworben werden:
Wichtige Informationen zum Studiengang finden Sie im allgemeinen Teil des Modulhandbuchs. Beachten Sie auch die Zugangsvoraussetzungen und die geltende Prüfungsordnung.
BITTE BEACHTEN SIE:
Zum 01.04.2012 treten weitreichende Änderungen der Prüfungs- und Studienordnung in Kraft. Sie gelten für Studierende, die ihr Studium zum Sommersemester 2012 oder später aufnehmen oder in die neue Prüfungs- und Studienordnung übertreten. Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2011/12 oder früher aufgenommen haben, beenden ihr Studium nach der alten Prüfungs- und Studienordnung, sofern sie nicht in die neue Prüfungs- und Studienordnung übertreten.
Haben Sie Fragen zur Zulassung, zum Studienbeginn, zu den Schwerpunkten oder zum Studienverlauf, konsultieren Sie bitte auch unseren Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ für Master).
Fachstudienberatung und Studiengangsbeauftragter: Prof. Dr. Johannes Marx, Sekretariat: Karolina Kohlmann, Tel. 0951 863-2640
Für allgemeine Informationen über die Studienbedingungen an der Universität Bamberg sowie über Studentenwohnheime und Studiengebühren erteilt die zentrale Studienberatung der Universität.
Die Bewerbung für den Studiengang erfolgt bei der Studentenkanzlei, für Berwerber/innen mit ausländischen Studienabschlüssen beim Auslandsamt der Universität.