ab dem WS 2012/13
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im Sekretariat des Prüfungsausschussvorsitzenden
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Planungssicherheit bis 2013
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Im Rahmen des Ergänzungsmoduls sollen Studenten und Studentinnen in einem oder zwei nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebieten, die sie selbst wählen, an Grundbegriffe, Arbeitsweise und Theorieansätze anderer Wissenschaften herangeführt werden. Die Studieninhalte richten sich nach dem jeweils geltenden Studienangebot.
In dem Umfang, in dem von den jeweiligen Fächern Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, können Module aus den im folgenden aufgeführten Teilgebieten in die Modulgruppe 8 (Ergänzungsstudium) eingebracht werden:
1. Andragogik
2. Angewandte Informatik
3. Arbeits- und Sozialrecht
4. Arbeitswissenschaft
5. Betriebswirtschaftslehre
6. Geographie
7. Islamischer Orient
8. Kommunikationswissenschaft
9. Neuere und neueste Geschichte
10. Öffentliches und Europäisches Recht
11. Organisations- und Sozialpsychologie
12. Philosophie
13. Soziologie
14. Statistik
15. Turkologie
16. Volkswirtschaftslehre
17. Wirtschaftsinformatik
18. Wirtschafts- und Innovationsgeschichte
19. Wirtschaftspädagogik
Hinsichtlich gegebenenfalls bestehender Voraussetzungen für die Zulassung zu Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen sowie hinsichtlich der Art und des Umfangs der abzulegenden Prüfungen gelten die Studien- und Prüfungsordnung des Fachs bzw. Studiengangs, dem das jeweilige Modul bzw. Teilgebiet fachlich zugeordnet ist, sowie das auf dieser Grundlage erlassene Modulhandbuch. (PStO vom 01.10.2010, §26,1, Abs. 6, Satz 5)
Für die Wahlmöglichkeiten im Ergänzungsbereich gilt für Module aus den Bereichen der Fakultät Guk und HuWi, die keine Vorgaben in ihrer PO oder ihrem Modulhandbuch machen, folgende Regelung: Die zu besuchenden Module lassen sich im Zuge eines Beratungsgesprächs mit einem beliebigen Fachvertreter aus dem jeweiligen Fach der HuWi und der GUK zusammenstellen, eine erste Orientierung bietet die Zusammenstellung des kleinen Nebenfachs des jeweiligen Fachs. In einem solchen Fall werden die Bestandteile des Moduls und die Höhe der darin zu erhaltenden ECTS-Punkte in einem "Learning Agreement" schriftlich festgehalten. Die Leistungen in den Einzelveranstaltungen werden hier nicht über FlexNow, sondern über Papierscheine abgerechnet, die später gesammelt und mit dem entsprechenden Learning Agreement beim Prüfungsamt vorzulegen sind.
Verantwortlich für das Ergänzungsmodul ist der Studiengangsbeauftragte.