Bekanntmachung des Prüfungsausschusses vom 24.9.2006

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in den Studiengängen BA/MA Politikwissenschaft


Grundsätzlich können Leistungsnachweise, die außerhalb der Studiengänge BA/MA Politikwissenschaft erworben worden sind, in diese Studiengänge eingebracht werden. Für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuß zuständig. Hinsichtlich des Anerkennungsverfahrens sind die folgenden drei Fälle zu unterscheiden:

  • Studien- oder Prüfungsleistungen, die an der Universität Bamberg erworben worden sind: Anträge auf Anerkennung von Leistungen, die an der Universität Bamberg im Rahmen eines anderen Studiengangs erbracht worden sind, werden vom Prüfungsausschuß direkt bearbeitet. Eine Stellungnahme des zuständigen Fachvertreters ist im Regelfall nicht erforderlich und wird im Ausnahmefall durch den Prüfungsausschuß veranlaßt. Dies gilt z.B. für Leistungen, die im Rahmen des Wahlpflichtfaches Politikwissenschaft erworben worden sind.
  • Studien- oder Prüfungsleistungen aus anderen Universitäten: Solche Leistungen werden z.B. im Rahmen eines Auslandssemesters oder -jahres an einer ausländischen Universität erworben. Während die formale Anerkennung solcher Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten erworben worden sind, immer Angelegenheit des Prüfungsausschusses bleibt, muß der Ausschuß sich hinsichtlich der Prüfung der inhaltlichen Gleichwertigkeit in der Regel auf das Urteil des zuständigen örtlichen Fachvertreters stützen. Um das Einholen des Votums des zuständigen Fachvertreters gegenüber dem Prüfungsausschuß für alle Beteiligten möglichst einfach zu gestalten, wurde ein Formular entwickelt, welches in drei Schritten zu bearbeiten ist. Zuerst wird das Formular mit seinen persönlichen Angaben und Angaben über die auswärtige Studienleistung ausgefüllt, deren Anerkennung für den Bachelor-/Masterstudiengang Politikwissenschaft in Bamberg beantragt wird. Danach begibt man sich mit dem Formular und der vollständigen Dokumentation über die betreffende Studienleistung zu dem zuständigen Fachvertreter, welcher für den Fall, daß er eine Anerkennung empfiehlt, den zweiten Abschnitt des Formulars entsprechend ausfüllt. Dieses Formular ist dann mit einer Kopie der Dokumentation des fraglichen auswärtigen Leistungsnachweises an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu leiten. Wenn der zuständige Fachvertreter die Anerkennung empfohlen hat, erhält der Antragsteller das Formular in der Regel unterschrieben zurück.
  • Größere Blöcke zusammenhängender Studien- oder Prüfungsleistungen: Insbesondere der Wechsel des Studienortes oder des Studiengangs wirft die Frage auf, inwieweit größere Blöcke zusammenhängender Studien- oder Prüfungsleistungen, etwa alle Leistungen im Zusammenhang mit einer abgeschlossenen Bachelor-/Masterprüfung oder einem zuvor betriebenen nicht-politikwissenschaftlichen Studium als gleichwertig zu ganzen Modulen der Bamberger politikwissenschaftlichen BA/MA Studiengänge anerkannt werden können. Da die Vorleistungen sehr unterschiedlich ausfallen, ist ein standardisiertes Verfahren in diesen Fällen nicht möglich. Antragsteller müssen in jedem Fall einen förmlicher Antrag an den Prüfungsausschuß richten, dem zweckmäßigerweise gleich aussagekräftige Unterlagen beigefügt werden, die dabei helfen, sich ein Bild von Inhalt und Umfang der auswärtigen Prüfungsleistung(en) machen zu können (Ablichtungen des früheren Prüfungszeugnisses oder der früheren Notenbestätigung, Kopien der relevanten Passagen aus der Prüfungsordnung für den Studiengang, in dessen Rahmen die Prüfungsleistung an einer anderen Universität erbracht wurde). Es empfiehlt sich stets eine möglichst frühzeitige Kontaktierung des Prüfungsausschußvorsitzenden in dessen Sprechstunde, brieflich oder per E-Mail.

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen führt in der Regel zu einer höheren Semestereinstufung. Die Kriterien der Höherstufung finden sich in einer weiteren Mitteilung des Prüfungsausschusses.

ANERKENNUNG AUSWÄRTIGER POLITIKWISSENSCHAFTLICHER LEISTUNGSNACHWEISE IM BACHELOR-STUDIENGANG

ANERKENNUNG AUSWÄRTIGER NICHT-POLITIKWISSENSCHAFTLICHER LEISTUNGSNACHWEISE IM BACHELOR/MASTER-STUDIENGANG