Prüfungsausschuss Politikwissenschaft

Prüfungsausschuss Politikwissenschaft: 

Vorsitzender: Prof. Dr. Andreas Jungherr

Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Dr. Carina Schmitt
Mitglieder: Dr. Simon Scheller

E-Mail-Adressen:

Bachelor: pa.ba-politik(at)uni-bamberg.de

Master: pa.ma-politik(at)uni-bamberg.de

Bitte wenden Sie sich direkt an die oben genannten E-Mail-Adressen. Anfragen, die nicht an diese E-Mail-Adressen gerichtet sind, können unter Umständen nicht bearbeitet werden.

Hier finden Sie die Modulhandbücher zu den politikwissenschaftlichen Studiengängen

Hier finden Sie außerdem:

Kontrolle der Anmeldung

Alle Studierenden, die sich zu Prüfungs- und Studienleistungen angemeldet haben, sind verpflichtet, innerhalb der Meldefrist die Richtigkeit ihrer Anmeldung zu überprüfen. Dabei festgestellte Fehler sind unverzüglich  dem Prüfungsamt mitzuteilen. Spätere Korrekturen sind grundsätzlich nicht möglich. Rechtsverbindlich für die Anmeldung sind nur diese Anmeldefristen des Prüfungsamtes.

Wiederholungs- und Nachholprüfungen

Studierende, die zu Prüfungsleistungen angemeldet waren, aber wegen anerkannter Krankheit nicht teilnehmen konnten oder die Prüfungsleistung versäumt oder nicht bestanden haben, müssen sich für diese Prüfungsleistungen erneut sebst für das folgende Semester anmelden. Dies gilt auch für zentral vom Prüfungsamt organisierte Prüfungen.

Allgemein gilt:

Grundsätzliche Fragen von Studium und Prüfung werden in den Prüfungsordnungen verbindlich geregelt.

Je nach Studiengang sind für das Studium der Politikwissenschaft die Prüfungsordnungen für die Studiengänge BA/MA Politikwissenschaft, die Wahlpflichtfach-Prüfungsordnung für die Diplom-Studiengänge der Universität Bamberg (WPO), die Zwischenprüfungsordnung, die Magisterprüfungsordnung oder die Lehramtsprüfungsordnung zentral .

Die Prüfungsordnungen BA / MA Politikwissenschaft können in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf den Seiten der Abteilung "Studium und Lehre" eingesehen werden. Die rechtzeitige Lektüre der jeweiligen Prüfungsordnungen wird dringend empfohlen!

Über den Text der jeweils geltenden Prüfungsordnungen hinaus sind auch Beschlüsse der Prüfungsausschüsse und Bekanntmachungen der Fachvertreter für Zulassung zu Prüfungen und Prüfungsmodalitäten maßgeblich. Beschlüsse der Prüfungsausschüsse und Aushänge der Fachvertreter füllen häufig die Regelungen der Prüfungsordnungen aus. Die nachfolgenden Seiten stellen den Versuch dar, die jeweils aktuell relevanten Beschlüsse der Prüfungsausschüsse sowie andere allgemeine und verbindliche Regelungen durch die Fachvertreter für Politikwissenschaft bekanntzumachen. Nicht enthalten sind hier spezifische Regelungen einzelner Professoren oder Dozenten zu ihren Prüfungen oder Lehrveranstaltungen. Hierzu wird auf deren Bekanntmachungen verwiesen sowie ferner auf Studienberatung und Sprechstunden.

Homepages der einzelnen Lehrstühle und Professuren: