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News Prüfungsausschuss Politikwissenschaft

Auflösung des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaften 2013


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Modulgruppen VWL im BA-Ergänzungsmodul neu definiert Aufgrund der Neubesetzung einiger Lehrstühle und Professuren in der VWL mussten die Modulgruppen im VWL-Ergänzungsmodul im BA-Studiengang neu definiert


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Änderung der Modulhandbücher im Bereich Verwaltung ab WS 2011/12


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Einrichtung eines Bachelor-Studiengangs Politikwissenschaft als zweites Hauptfach im Umfang von 75 ECTS zum WS 2011/12

Damit können Studierende von Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen der Fakultäten GuK und HuWi Politikwissenschaft auch im zweiten Hauptfach studieren.
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Neuregelung bei Nicht-Antreten im Zweitversuch


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Anzahl Exemplare Masterarbeiten


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Freiwillige Wiederholung bestandener Prüfungen nach den neuen BA- und MA-Prüfungsordnungen


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ECTS-Punkte im BA-Ergänzungsmodul Öffentliches und europäisches Recht


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Neue Prüfungsordnung im BA-Studiengang


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Neue Prüfungsordnung im MA-Studiengang


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News Prüfungsausschuss Politikwissenschaft

Prüfungsausschuss Politikwissenschaft

  Prüfungsausschusses Politikwissenschaften seit 01.09.2011: 

Vorsitzender:  Prof. Dr. Johannes Marx
E-Mail: johannes.marx@uni-bamberg.de
Sprechstunde

Stellvertretender Vorsitzender: Professor Dr. Thomas Saalfeld
Mitglieder: Professor Dr. Harald Schoen

Hier finden Sie die Modulhandbücher zu den politikwissenschaftlichen Studiengängen


Hier finden Sie Bekanntmachungen und Hinweise des Prüfungsausschusses 

Hier finden Sie außerdem:

Kontrolle der Anmeldung

Alle Studierenden, die sich zu Prüfungs- und Studienleistungen angemeldet haben, sind verpflichtet, nach Ende der Meldefrist die Richtigkeit ihrer Anmeldung in den aushängenden Anmeldefristen (im Prüfungsamt und im Eingangsbereich von F21) zu überprüfen. Dabei festgestellte Fehler sind unverzüglich  dem Prüfungsamt mitzuteilen. Spätere Korrekturen sind grundsätzlich nicht möglich. Rechtsverbindlich für die Anmeldung sind nur diese Anmeldefristen des Prüfungsamtes.

Wiederholungs- und Nachholprüfungen

Studierende, die zu Prüfungsleistungen angemeldet waren, aber wegen anerkannter Krankheit nicht teilnehmen konnten oder die Prüfungsleistung versäumt oder nicht bestanden haben, sind für diese Prüfungsleistungen ohne erneute Anmeldung für das folgende Semester angemeldet ("Zwangsanmeldung"). Dies gilt für zentral vom Prüfungsamt organisierte Prüfungen.

Allgemein gilt:

Grundsätzliche Fragen von Studium und Prüfung werden in den Prüfungsordnungen verbindlich geregelt. Je nach Studiengang sind für das Studium der Politikwissenschaft zentral die Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Politikwissenschaft (DPO), die Prüfungsordnungen für die Studiengänge BA/MA Politikwissenschaft, die Wahlpflichtfach-Prüfungsordnung für die Diplom-Studiengänge der Universität Bamberg (WPO), die Zwischenprüfungsordnung, die Magisterprüfungsordnung oder die Lehramtsprüfungsordnung. Die pdf DPO und die pdf WPO sowie die Prüfungsordnungen pdf BA / pdf MA Politikwissenschaft können in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage des Dekanats der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften eingesehen werden. Die rechtzeitige Lektüre der jeweiligen Prüfungsordnungen wird dringend empfohlen!

Es wird darauf hingewiesen, daß die WPO hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten in den Wahlpflichtfächern oder Nebenfächern in Diplomstudiengängen die eigentliche Prüfungsordnung des Hauptfaches überlagert, also außer Kraft setzt. So wird z.B. ein Student der Politikwissenschaft mit einem bestimmten Wahlpflichtfach hinsichtlich der Zulassung und der Modalitäten der Prüfung in diesem Wahlpflichtfach nach der WPO behandelt. Umgekehrt wird ein Student aus einem "fremden" Studiengang, der als Wahlfach o.ä. Politikwissenschaft studiert, hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten im Wahlfach Politikwissenschaft nach der WPO (§ 9) behandelt. Die Prüfung in Wahlfächern o.ä. richtet sich nur dann nach den Maßgaben in der Prüfungsordnung des Hauptfaches, wenn für das jeweilige Wahlfach weder Regelungen in der WPO noch in einer eigenen Nebenfachprüfungsordnung existieren. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, möglichst frühzeitig zu ermitteln, ob für die gewählten Wahlfächer o.ä. von der eigenen Hauptfachprüfungsordnung abweichende Regelungen existieren. Achtung: die WPO gilt nicht für die neuen BA- und MA-Studiengänge.

Über den Text der jeweils geltenden Prüfungsordnungen hinaus sind auch Beschlüsse der Prüfungsausschüsse und Bekanntmachungen der Fachvertreter für Zulassung zu Prüfungen und Prüfungsmodalitäten maßgeblich. Die Prüfungsausschuß für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft ist dabei auch für die Auslegung der WPO für dieses Fach (§ 9) zuständig. Beschlüsse der Prüfungsausschüsse und Aushänge der Fachvertreter füllen häufig die Regelungen der Prüfungsordnungen aus. Die nachfolgenden Seiten stellen den Versuch dar, die jeweils aktuell relevanten Beschlüsse der Prüfungsausschüsse sowie andere allgemeine und verbindliche Regelungen durch die Fachvertreter für Politikwissenschaft bekanntzumachen. Nicht enthalten sind hier spezifische Regelungen einzelner Professoren oder Dozenten zu ihren Prüfungen oder Lehrveranstaltungen. Hierzu wird auf deren Bekanntmachungen verwiesen sowie ferner auf Studienberatung und Sprechstunden.

Bekanntmachungen Prof. Schoen, Lehrstuhl für Politische Soziologie
Bekanntmachungen Prof. Marx, Lehrstuhl für Politische Theorie
Bekanntmachungen Prof. Saalfeld, Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft
Bekanntmachungen Prof. Gehring, Lehrstuhl für Internationale Beziehungen
Bekanntmachungen Prof. Veit, Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaften
Bekanntmachungen Prof. Lamping, Lehrstuhl für International Vergleichende Politikfeldanalyse