Wenn Sie im kommenden Semester an der Universität Bamberg Betriebswirtschaftslehre, Europäische Wirtschaft oder Wirtschaftspädagogik studieren wollen und an einer anderen Hochschule anzurechnende Studien- und Prüfungsleistungen, Fehlleistungen (nicht bestandene Prüfungsleistungen), Praktikumsleistungen sowie Studienzeiten erbracht haben oder im laufenden Semester erbringen werden, stellen Sie beim Prüfungsausschuss einen
Anrechnungsantrag.
Die Diplomstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Europäische Wirtschaft oder Wirtschaftspädagogik werden zum Wintersemester 07/08 eingestellt. Es können dann auch keine Hochschulwechsler mehr aufgenommen werden.
Anträge auf Anrechung sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unverzüglich nach Studienbeginn in Bamberg zu stellen (
Abgabefristen Anrechnungsanträge).
Für Anträge sind die aktuellen Formulare zu verwenden (siehe oben).
In den Bachelor- und Masterstudiengängen können äquivalente Prüfungsleistungen angerechnet werden. Die Bachelor- und Masterarbeiten können nicht angerechnet werden.
In den Diplomstudiengängen sind Diplomprüfungsleistungen im Umfang von maximal zwei Diplomprüfungsfächern anrechenbar. Die Diplomarbeit kann nicht angerechnet werden.
Sobald Sie von Ihrer bisherigen Hochschule eine offizielle Bestätigung (Zeugnis, Notenbestätigung, Transcript oder ähnliches) der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, Fehlleistungen, Praktikumsleistungen sowie Studienzeiten erhalten haben, müssen Sie die anzurechnenden Leistungen unverzüglich beantragen.
Füllen Sie zunächst den
Anrechnungsantrag aus.
Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Nachweise legen Sie den Fachvertretern vor, deren Leistungen Sie anerkennen lassen wollen. Die Fachvertreter bestätigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder Fächer anerkannt werden können. Wenn Sie alle Einzelbestätigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag beim Prüfungsausschuss mit folgenden Unterlagen ein:
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, sind alle Dokumente in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.
Wenn Sie Ihr Studium in Bamberg zum Sommersemester aufnehmen wollen, sollte der Antrag bis 30. April, bei einem Hochschulwechsel zum Wintersemester bis 31. Oktober, gestellt werden.
Die Anrechnungsentscheidung und die Einstufung in das entsprechende Fachsemester wird per E-Mail bekannt gegeben. Sobald Sie den Bescheid erhalten haben, können Sie sich bei der Studentenkanzlei die Immatrikulation beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Immatrikulation erfolgt während der regulären Einschreibefrist. Bei Hochschulwechslern, die zur Einschreibung einen Anrechnungsbescheid des Prüfungsausschusses benötigen, kann diese Frist durch die Studentenkanzlei bis zum Ende der ersten Woche der Vorlesungszeit des Semesters verlängert werde, in dem das Studium aufgenommen werden soll. Hierzu müssen Sie bei der Studentenkanzlei einen Antrag stellen.