Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind.
Anträge auf Anrechung sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unverzüglich nach Ende des Auslandsaufenthaltes zu stellen (
Abgabefristen Anrechnungsanträg).
Für Anträge sind die aktuellen Formulare zu verwenden (siehe unten). Übergangsweise werden bis Ende Oktober 2007 auch noch die alten Formulare akzeptiert, ebenso, wenn der Anerkennungsprozess nachweislich vor dem 1. November 2007 begonnen hat.
In den Diplomstudiengängen bestehen Beschränkungen hinsichtlich der Anrechnung von Diplomprüfungsfächern:
Voraussetzung für die Anrechnung von Auslandsstudienleistungen ist grundsätzlich ein
Learning Agreement, das mit dem jeweiligen Fachvertreter der Universität Bamberg vor Beginn des Auslandsaufenthalts abzuschließen ist. Jede nachträgliche Änderung eines Learning Agreements ist mit dem Fachvertreter abzustimmen und muss von ihm bestätigt werden.
Sobald Sie von Ihrer ausländischen Hochschule eine offizielle Bestätigung (Zeugnis, Notenbestätigung, Transcript oder ähnliches) der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erhalten haben, müssen Sie die anzurechnenden Leistungen unverzüglich beantragen.
Füllen Sie zunächst den
Anrechnungsantrag aus.
Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Auslandsnachweise legen Sie den Fachvertretern vor, mit denen Sie Learning Agreements abgeschlossen hatten. Die Fachvertreter bestätigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder Fächer anerkannt werden können. Wenn Sie alle Einzelbestätigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag beim Prüfungsausschuss mit folgenden Unterlagen ein:
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, sind alle Dokumente in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.