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Die Bücherbörse - gebrauchte Lehrbücher zum kleinen Preis

Seit einigen Semestern bieten die Fachschaften SoWi und WIAI eine Bücherbörse an. Ziel der Bücherbörse ist es, Studierenden eine einfache und komfortable Möglichkeit zu bieten, wissenschaftliche Bücher zu (ver-)kaufen.



Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Verkauf der Bücher in der Bücherbörse wird eine Verwaltungsgebühr von 1,- € je Buch fällig, die vom  Verkaufspreis abgezogen wird.
  • Die/der Verkaufende kann ein Buch jederzeit im laufenden Semester über die Bücherbörse zum Kauf anbieten. Dazu muss das Buch in die Bücherbörse ein gestellt und eine sog. Bücherkarte ausgefüllt werden. (Titel des Buches, gewünschter Verkaufspreis, Kontaktmöglichkeiten, Kontodaten, etc.)
  • Der Verkaufserlös wird ausschließlich überwiesen, eine Barauszahlung ist nicht mehr möglich. Bitte habt Verständnis dafür, dass die Überweisung eventuell erst ein paar Wochen nach Verkauf erfolgt.
  • Wird das Buch nach spätestens einem Jahr nicht abgeholt, so wird es für einen gemeinnützigen Zweck verwendet. Bitte behaltet diese Frist selbst im Auge; es erfolgt keine weitere Benachrichtigung durch die Fachschaft.
  • Für die Bücher kann keine Haftung übernommen werden.

Gültig sind einzig die im Fachschaftsbüro aushängenden allgemeinen Bedingungen, im Folgenden als Kopie.

Allgemeine Bedingungen

§1  Die Fachschaft SoWi richtet im Fachschaftsbüro eine Bücherbörse für wissenschaftliche Literatur ein. Diese ist während der regulären Öffnungszeiten der Fachschaft SoWi geöffnet und grundsätzlich allen Studierenden der Universität Bamberg zugänglich.

§2  Studierende können ihre Bücher über die Bücherbörse anderen Studierenden zum Kauf anbieten. Die Fachschaft SoWi tritt lediglich als Vermittler auf und tritt nicht selbst in die Kaufverträge ein. Der Verkäufer muss bei Einstellung eine Verwaltungsgebühr von 1,- Euro bezahlen.

§3  Ein Buch wird nur für einen befristeten Zeitabschnitt in die Bücherbörse eingestellt. Dieser Zeitraum schließt das Semester in dem das Buch zum Kauf angeboten wurde und das darauffolgende Semester (also ca. ½  bis max. 1 Jahr) ein.
Ein Semester endet gemäß dieser Bedingungen am letzten Abmeldetermin zu den Prüfungen.

§4  Jeder Studierende ist selbst dafür verantwortlich, den erzielten Erlös bei Verkauf eines Buches oder die nicht verkauften Bücher zum Ende der in §3 genannten Frist wieder abzuholen.

§5  Auf sog. Bücherkarten notieren die Studierenden Titel des Buches, gewünschten Verkaufspreis, Kontaktmöglichkeiten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Kontodaten, gegenwärtiges Datum und erkennen schriftlich die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an der Bücherbörse an.

§6  Versäumt ein Studierender es, spätestens zwei Wochen nach Ende seiner Frist die Bücher abzuholen, gehen die bis dahin nicht verkauften Bücher in das Eigentum der Fachschaft SoWi über; nicht abgeholte Verkaufserlöse kommen einem gemeinnützigen Verein zu gute.

§7 Die Fachschaft SoWi übernimmt keine Haftung für die eingestellten Bücher.
 

letzte Änderung:     August 2006
 

Fachschaft SoWi