Während das Beratungshilfegesetz die kostenlose Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens regelt, hilft das Gesetz über die Prozesskostenhilfe, die in einem Prozess anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu tragen.
Beratungshilfe wird nur auf Antrag gewährt. Dieser kann mündlich oder schriftlich bei einem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes gestellt werden.
Ein Antragssteller hat Anspruch auf kostenlose Beratungshilfe, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann. Das monatliche Nettoeinkommen und die monatlichen Verbindlichkeiten sind unter Vorlage geeigneter Belege (zum Beispiel BAföG-Bescheid, Kontoauszüge) offen zu legen.
Beratungshilfe kann durch die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts erteilt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrages entsprochen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, erteilt die Rechtsantragsstelle einen sogenannten Berechtigungsschein, der die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ermöglicht. Der Rechtssuchende kann sich zur Rechtsberatung aber auch unmittelbar an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden.
Kommt der Ratsuchende ohne den vom Amtsgericht ausgestellten Berechtigungsschein zum Anwalt , muss er dem Anwalt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen und entsprechende Nachweise vorlegen. Der Rechtsanwalt kann dann eine Gebühr in Höhe von 10 € erheben.
Beratungshilfe erhält der Ratsuchende in Fragen des Zivilrechts, Strafrechts, Verwaltungs- und Verfassungsrechts und in Bayern auch in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Beratungshilfe besteht in Beratung und (soweit erforderlich) in außergerichtlicher Vertretung.
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstraße 3
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021/ 398-0
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
Tel.: 0951/ 833-2006
Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstraße 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721/ 542-0
Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg
Tel.: 0931/ 381-0
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss bei dem Gericht gestellt werden, vor dem der Prozess geführt wird. Das Gericht prüft die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Dabei werden Rechtssuchende mit geringem Einkommen von den Kosten der Prozessführung befreit. Durch die Prozesskostenhilfe entfällt aber nicht das Prozessrisiko: Wer unterliegt, muss auf jeden Fall die Kosten seines Prozessgegners ersetzen.