27.03.13
08.03.13
Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer einen universitären Hochschulabschluss erworben hat. Personen mit anderen Abschlüssen können nach individueller Eignungsprüfung ebenfalls zugelassen werden. Die detaillierten Voraussetzungen sowie die Antragsmodalitäten auf Zulassung zum Promotionsverfahren werden in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät geregelt, in der die Doktorandin bzw. der Doktorand thematisch verortet ist und fachlich betreut wird. Bei Fragen stehen die Promotionsausschüsse der Fakultäten zur Verfügung:
Um promovieren zu können, benötigen Sie seitens eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin die Zusage, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen. Neben Professorinnen und Professoren sind auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Betreuung von Promotionen berechtig, die bereits habilitiert sind, aber noch keinen Ruf auf eine Professur erhalten haben.
Sie können mit einem eigenen Themenvorschlag an die Betreuenden herantreten, gemeinsam ein Thema entwickeln oder sich im Rahmen von Forschungsprojekten und ausgeschriebenen Stellen ein Thema anbieten lassen. Informationen zu den Forschungsschwerpunkten und -interessen potenzieller Betreuerinnen und Betreuer finden Sie auf den jeweiligen Webseiten.
Schriftliche Betreuungszusagen sind vor allem für die Immatrikulation, Stipendien- oder Zulassungsanträge von Bedeutung.
Zu Beginn der Promotion ist es üblich, eine Betreuungsvereinbarung zu schließen. Laut der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) soll eine Betreuungsvereinbarung "das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich transparent gestalten. Die Planung und Durchführung des Promotionsvorhabens sollen durch die strukturierte Kooperation zwischen Betreuenden und Promovierenden eigenverantwortlich so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abgeschlossen werden kann.“ (DFG-Vordruck 1.90 – 7/08).
Empfehlungen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zur Erstellung einer Betreuungsvereinbarung sowie ein Musterformular finden Sie hier.
Promotionsinteressierte aus dem Ausland benötigen ebenfalls eine Betreuungszusage. Erst dann kann die Bewerbung beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Einen Bewerbungsleitfaden finden Sie
hier.
In der Regel ist der Nachweis von Deutschkenntissen erforderlich (der zudem meist Voraussetzung für die Bewerbung um Stipendien ist). Die Universität Bamberg bietet regelmäßig Deutschkurse sowie die DSH-Prüfung an.
Der Nachweis der Deutschkenntnisse entfällt, sofern die betreuenden Professorinnen und Professoren zustimmen, die Promotion (Dissertation und mündliche Prüfung) in einer anderen Sprache als Deutsch durchzuführen.
Der Scientific Career Service ist ausländischen Promotionsinteressierten sehr gerne bei allen Fragen und Formalitäten, die vor der Promotion zu klären sind, behilflich.
Ansprechpartnerin: Dr. Marion Hacke
Tel.: +49 (0)951/863-3501
E-Mail: scs.trac(at)uni-bamberg.de
Sobald Sie als Doktorandin oder Doktorand für ein ein oder mehrere Semester an die Universität Bamberg kommen, erhalten Sie im Welcome Center des Akademischen Auslandsamts Unterstützung (zum Beispiel bei der Wohnungssuche).
Ansprechpartnerin: Alexandra Wolf
Tel.: +49 (0)951/863-1162
E-Mail: welcome.international(at)uni-bamberg.de
Zudem wurde das Doktoranden-Tandem ins Leben gerufen, um ausländische (Gast-)Promovierenden bei der Integration in die Scientific Community vor Ort zu helfen.