27.03.13
08.03.13
Bei den möglichen Wegen zum Doktortitel lassen sich grundsätzlich zwei Promotionsformen unterscheiden:
Promotionsprogramme zeichnen sich durch die Vorgabe eines bestimmten thematischen Forschungsrahmens aus. Die Dissertation wird in einer Gemeinschaft von Promovierenden und einem Verbund von betreuenden Professorinnen und Professoren geschrieben. Betreuungsvereinbarungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Promovierenden und Betreuenden. Zudem ist ein begleitendes Programm aus fachspezifischen und fachübergreifenden Veranstaltungen vorgesehen. Aufnahmevoraussetzungen und -modalitäten sind auf den entsprechenden Webseiten der Promotionsprogramme dargestellt.
Eine Übersicht über die aktuellen Promotionsprogramme der Universität Bamberg finden Sie hier.
Das Promotionsvorhaben wird durch eine Professorin bzw. einen Professor betreut. Die gebräuchliche Bezeichnung Doktormutter/-vater verdeutlicht hier die dialogische Beziehung zum Betreuenden. Abgesehen von der regelmäßigen Teilnahme an Kolloquien ist im Rahmen einer Individualpromotion ein institutionalisierter Austausch mit anderen Promovierenden nicht notwendigerweise vorgegeben. Selbstverständlich können aber auch Individualpromovierende Kurse zum Erwerb von Zusatzqualifikationen belegen und Betreuungsvereinbarungen schließen.
1. Promotionsordnung lesen und Zulassungsvoraussetzungen prüfen.
2. Wer kommt als Betreuerin bzw. Betreuer infrage? Informieren Sie sich über die Forschungsschwerpunkte und -interessen der Professorinnen und Professoren.
3. Kontaktaufnahme mit der potenziellen Betreuerin bzw. dem potenziellen Betreuer. Klärung grundlegender Fragen in einem persönlichen Gespräch.
4. (Schriftliche) Betreuungszusage
5. Beantragung der Zulassung zur Promotion (je nach Promotionsordnung)
6. Freiwillig: Immatrikulation und Anmeldung bei der Promovierenden-Datenbank des Scientific Career Servcie.