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News

27.03.13

Workshop: „Interessanter Gedanke, aber ob das machbar ist?“ Ihr Exposé aus Gutachterperspektive


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12.04.13

Vortrag am 02.07.2013 um 18:00 Uhr: Promotion als Option


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12.04.13

Vortrag am 15.07.2013 um 10:00 Uhr: Finanzierung der Promotion


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08.03.13

Stellenausschreibung: 2 wiss. Mitarbeiter/-innen am Lehrstuhl Marketing Intelligence, Erlangen-Nürnberg


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23.01.13

Call for Papers: Jahrestagung der Heinrich Mann Gesellschaft 2014 in Lübeck


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Übersicht über alle News

Immatrikulation

Promovierende können sich für maximal sechs Semester immatrikulieren. Die Immatrikulation ist für Promovierende nicht zwingend, aber durchaus zu empfehlen – nicht zuletzt, weil sie einige Vorteile wie zum Beispiel die Nutzung der Chipkarte oder weiterer Informations- und Kommunikationsdienste bietet (siehe unten).

Die Einschreibung findet in der Studierendenkanzlei, Kapuzinerstr. 25, 96047 Bamberg statt. Es gelten die entsprechenden veröffentlichten Einschreibezeiten. Laut § 4 Abs. 2 Nr. 14 der Immatrikulationssatzung ist die Betreuungszusage einer Professorin bzw. eines Professors Voraussetzung für eine Immatrikulation als Promovendin bzw. Promovend.

Eine Promotion ist nicht studienbeitragspflichtig, es ist lediglich der Semesterbeitrag zu entrichten.

Nach Ablauf des sechssemestrigen Immatrikulationszeitraums erfolgt die automatische Exmatrikulation. Unter bestimmten Voraussetzungen (z .B. Schwangerschaft, Kindererziehung) können sich Promovierende beurlauben lassen, sodass die Anzahl der Semester im Beurlaubungszeitraum nicht angerechnet wird.

Wichtig zu wissen ist, dass Promovierende auch nach erfolgter Exmatrikulation ihr Promotionsprojekt an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg im Rahmen des bisherigen Betreuungsverhältnisses und der jeweils geltenden Promotionsordnung fortführen und zu Ende bringen können.


BA-Nummer (Nutzerkennung)

Bei der Immatrikulation wird Promovierenden automatisch eine sogenannte BA-Nummer/Nutzerkennung (Studierenden-BA-Nummer) zugeteilt, mit welcher zahlreiche Informations- und Kommunikationsdienste (siehe unten) der Universität Bamberg genutzt werden können:

externer Link folgt ELFI (Datenbank Forschungsförderung)
Citavi (Literaturverwaltungsprogramm)
Sophos
(Virenscanner)

Die Campuslizenzen dürfen nur entsprechend den Regelungen der jeweiligen Anbieter genutzt werden (siehe §4(4) der Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Otto-Friedrich-Universität Bamberg). Die technische Möglichkeit, auf die entsprechende Software zuzugreifen, bedeutet nicht, dass das Recht zur Nutzung dieser Software besteht. Die Regelungen der Anbieter beziehen sich in der Regel auf die Studierenden, die Lehrenden und das Personal. Zu den Studierenden zählen nur Personen, die immatrikuliert sind. Zum Personal der Universität zählen nur Personen, die einen Arbeitsvertrag mit der Universität haben.

Bei Fragen speziell zu Software-Campuslizenzen wenden Sie sich bitte direkt an den PC-Service.

Bei Fragen zur Nutzernummer oder den Informations- und Kommunikationsdiensten (mit Ausnahme der Software-Campuslizenzen) wenden Sie sich bitte an:

Rechenzentrum der Universität Bamberg
Abteilung Serversysteme und Nutzerverwaltung
Tel.: 0951/863-1307
E-Mail: operateure.rz(at)uni-bamberg.de