19.03.13
Bis Ende des Jahres müssen sämtliche E-Mail-Konten auf den neuen E-Mail-Server umgezogen sein!
ausführlich
Die Leiter/die Leiterinnen von Einrichtungen, Projekten etc. müssen dem Rechenzentrum diejenigen Personen benennen, die befugt sind, die Einrichtung von Nutzernummern für externe Personen zu genehmigen. Sie sind dem Rechenzentrum von den Leitern/Leiterinnen formlos per E-Mail an serverbetrieb.rz(at)uni-bamberg.de mitzuteilen.
Die befugten Personen müssen bestätigen, dass die externen Personen im Sinne von §2 Abs.2 der Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Universität Bamberg für die Universität tätig sind. Das heißt sie müssen prüfen und beurteilen, in wieweit deren Tätigkeit "den Aufgaben der Universität dient oder damit in engem Zusammenhang steht".
Im Falle des Missbrauchs der erteilten Nutzernummern trägt die Person, die die Erteilung genehmigt hat, die Verantwortung dafür, dass diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der Genehmigung überprüft wurde und erfüllt war.