19.03.13
Bis Ende des Jahres müssen sämtliche E-Mail-Konten auf den neuen E-Mail-Server umgezogen sein!
ausführlich
Personen die als Gastwissenschaftler, externer Kooperationspartner, Lehrbeauftragte etc. für die Universität tätig sind, können die IT-Dienste (das Datennetz der Universität inkl. Internetzugang, Anmeldung am Fileserver, Verwendung eines Arbeitsplatzes in einem der PC-Pools etc.) der Universität ebenfalls nutzen, sofern sie im Sinne von §2 Abs.2 der Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Universität Bamberg für die Universität tätig werden sollen.
Voraussetzung ist die Bestätigung durch eine vorab von der Einrichtung benannte Person, die befugt ist, Anträge für Nutzerkonten zu genehmigen.
Informationen hierzu sind der Seite Genehmigung für die Erteilung zu entnehmen.
(Der Leiter/die Leiterin einer Einrichtung kann Personen formlos per E-Mail an serverbetrieb.rz(at)uni-bamberg.de benennen, um die o.g. Befugnis zu erteilen.)
Mit Hilfe des unten stehenden Onlineformulars kann die hierfür erforderliche Nutzernummer beantragt werden.
Die E-Mail-Adresse der Person, die den Antrag genehmigen soll, ist im entsprechenden Eingabefeld anzugeben. Die Genehmigung erfolgt mit Klick auf einen Link in einer E-Mail, die an diese E-Mail-Adresse gesendet wird.
Die Zugangsdaten werden daraufhin per E-Mail an die im Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers/der Nutzerin gesendet.
Mit der erstmaligen Anmeldung an einem IT-Dienst der Universität Bamberg, mit Hilfe der mitgeteilten Nutzernummer, erkennt der Nutzer/die Nutzerin die " Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Universität Bamberg" an.
Die Zugriffsrechte auf IT-Dienste (aufgabenbezogene E-Mail-Konto, aufgabenbezogener Speicherplatz am Fileserver etc.) wird erst erteilt, indem das Nutzerkonto einer entsprechenden Nutzergruppe durch deren Verwalter/Verwalterin hinzugefügt wurde.
Ein persönliches E-Mail-Konto wird über dieses Verfahren nicht erteilt. Hierfür ist das Formular
Antrag auf eine persönliche Nutzerkennung und/oder ein persönliches E-Mail-Konto zu verwenden.
Die Erteilung der Nutzernummer erfolgt grundsätzlich befristet. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist wird per E-Mail erfragt, ob die Nutzungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Das Nutzerkonto wird erst deaktiviert, wenn dem Rechenzentrum keine Bestätigung hierüber vorgelegt wird.
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