19.03.13
Bis Ende des Jahres müssen sämtliche E-Mail-Konten auf den neuen E-Mail-Server umgezogen sein!
ausführlich
Antragsberechtigung
Voraussetzung für die Beantragung einer Nutzerkennung bzw. E-Mail-Konto ist ein genehmigtes und im Kürzelverzeichnis eingetragenes Kürzel. Antragsberechtigt ist der, im Kürzelverzeichnis eingetragene Leiter/die Leiterin der Org.-Einheit/des Projektes für das das Kürzel registriert ist bzw. die, für ein registriertes Kürzel verantwortlich zeichnende Person.
Rechte und Pflichten
Grundlage dieses Antrages sind die Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Universität Bamberg.
Die zur Verfügung gestellten Dienste dürfen nur im Rahmen der jeweils geltenden Version dieser Richtlinien eingesetzt werden. Der Antragsteller/die Antragstellerin haftet entsprechend den Richtlinien.
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist über das E-Mailkonto und die zugeteilten Zugangsdaten verfügungsberechtigt. Er alleine ist berechtigt das Kennwort der Zugangskennung zu ändern, Nutzungsrechte zu vergeben, anderen Nutzern die Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten zu delegieren bzw. entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.
Der Antragsteller/die Antragstellerin stimmt zu, dass die in Anträgen an das Rechenzentrum angegebenen Daten elektronisch gespeichert werden, dass das Rechenzentrum berechtigt ist, diese Daten mit Daten der Universitätsverwaltung abzugleichen und dass bei Wegfall des Nutzungsrechts alle unter der zugeteilten Nutzerkennung gespeicherten Daten und Berechtigungen seitens des Rechenzentrums ohne weitere Rückfragen gelöscht werden können.
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, bei Wegfall seiner/ihrer Zuständigkeit das Rechenzentrum hierüber in Kenntnis zu setzen und ggf. die Übertragung/Löschung des Nutzerkontos und der gespeicherten Daten zu veranlassen. Die Übertragung der mit dem E-Mail-Konto/der Nutzerkennung verbundenen Rechte und Pflichten erfolgt an den/die im Kürzelverzeichnis eingetragenen Nachfolger bzw Nachfolgerin.
Persönliche Angaben des Antragstellers/der Antragstellerin
Die Kontaktadressen werden für die Zustellung der Bestätigung und der Zugangsdaten sowie weitere durch das Rechenzentrum ergänzten Angaben an den Antragsteller benötigt. Wenn eine Telefonnummer angeben wird, erleichtert dies die Kontaktaufnahme bei Rückfragen.
Zustellung der Zugangsdaten (Erstkennwort bzw. Ersatzkennwort bei Kennwortverlust)
Die Zugangsdaten (Nutzerkennung inkl. Kennwort) werden per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet. Wenn das Kennwort vergessen wurde, wird dieses auf Veranlassung zurückgesetzt und das neue Kennwort per E-Mail an den Antragsteller, den/die im Kürzelverzeichnis eingetragenen amtierenden Leiter/Leiterin der Org.-Einheit/des Projekts bzw. die für ein registriertes Kürzel verantwortlich zeichnende Person, gesendet. Die Weitergabe der Zugangsdaten an andere Personen ist nur im Rahmen der geltenden Nutzungsrichtlinien zulässig
Nutzerkennung
Die Nutzerkennung wird vom Rechenzentrum zugeteilt und besteht aus dem Präfix "ml" und einer Zeichenfolge aus Zahlen und Buchstaben. Das Präfix „ml“ kennzeichnet die Nummer als aufgabenbezogene Nutzerkennung der Universität Bamberg. Diese Nutzerkennung wird nur dann benötigt, wenn Sie mit einem E-Mail-Programm eine Verbindung per IMAP herstellen wollen, da das IMAP-Protokoll die Gewährung von Zugriffsrechten über Nutzergruppen nicht unterstützt.
Nutzergruppe
Der Antragsteller/die Antragstellerin kann Nutzern (sich selbst und anderen) den Zugriff auf das E-Mail-Konto gewähren, indem er diese Nutzer der zugehörigen Nutzergruppe als „Mitglieder“ hinzufügt. Der Antragsteller/die Antragstellerin ist berechtigt anderen Nutzern die Berechtigung für die Verwaltung der Gruppe zu erteilen, indem er/sie diese Nutzer der zugehörigen Nutzergruppe als „Besitzer“ hinzufügt.
E-Mail-Adresse
Die E-Mail-Adresse ist nach dem Muster <bezeichnung>.<kürzel>@uni-bamberg.de zu bilden. Das Rechenzentrum prüft die Benennung auf Übereinstimmung mit den gültigen Richtlinien, überprüft, ob die E-Mail-Adresse bereits ähnlich oder gleichlautend für andere E-Mail-Konten verwendet wird und legt die Benennung, nach einer evt. erforderlichen Rücksprache mit dem Antragsteller/der Antragstellerin, endgültig fest.
Anzeigename
Das E-Mail-Konto wird im zentralen Adressbuch des E-Mail-Systems unter dem Anzeigename aufgelistet. Darüber hinaus wird der Anzeigenamen bei versendeten Nachrichten zusammen mit der E-Mail-Adresse als Absenderangabe verwendet.
Im Anzeigename muß die Aufgabe, für die das E-Mail-Konto verwendet wird, erkannbar sein. Das Rechenzentrum prüft den Anzeigenamen auf Übereinstimmung mit den gültigen Richtlinien, überprüft, ob der Anzeigename bereits ähnlich oder gleichlautend für andere E-Mail-Konten verwendet wird und legt den Anzeigenamen, nach einer evt. erforderlichen Rücksprache mit dem Antragsteller/der Antragstellerin, endgültig fest.