19.03.13
Bis Ende des Jahres müssen sämtliche E-Mail-Konten auf den neuen E-Mail-Server umgezogen sein!
ausführlich
Antragsberechtigung
Voraussetzung für die Beantragung einers Fileserverspeicherplatzes ist ein genehmigtes und im Kürzelverzeichnis eingetragenes Kürzel (siehe http://www.uni-bamberg.de/rz/server/kuerzel/ ). Antragsberechtigt ist der, im Kürzelverzeichnis eingetragene Leiter/die Leiterin der Org.-Einheit/des Projektes für das das Kürzel registriert ist bzw. die, für ein registriertes Kürzel verantwortlich zeichnende Person.
Rechte und Pflichten
Grundlage dieses Antrages sind die Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Universität Bamberg.
Die beantragte Freigabe darf nur im Rahmen der jeweils geltenden Version dieser Richtlinien eingesetzt werden. Der Antragsteller/die Antragstellerin haftet entsprechend den Richtlinien.
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist über den Speicherplatz verfügungsberechtigt. Er alleine ist berechtigt Nutzungsrechte zu vergeben, anderen Nutzern die Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten zu delegieren bzw. entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.
Der Antragsteller/die Antragstellerin stimmt zu, dass die in Anträgen an das Rechenzentrum angegebenen Daten elektronisch gespeichert werden, dass das Rechenzentrum berechtigt ist, diese Daten mit Daten der Universitätsverwaltung abzugleichen und dass bei Wegfall des Nutzungsrechts alle unter der zugeteilten Nutzerkennung gespeicherten Daten und Berechtigungen seitens des Rechenzentrums ohne weitere Rückfragen gelöscht werden können.
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, bei Wegfall seiner/ihrer Zuständigkeit das Rechenzentrum hierüber in Kenntnis zu setzen und ggf. die Übertragung/Löschung des Nutzerkontos und der gespeicherten Daten zu veranlassen. Die Übertragung der mit dem E-Mail-Konto/der Nutzerkennung verbundenen Rechte und Pflichten erfolgt an den bzw die, im Kürzelverzeichnis eingetragenen Nachfolger bzw Nachfolgerin.
Persönliche Angaben des Antragstellers/der Antragstellerin
Die Kontaktadressen werden für die Zustellung der Bestätigung und der Zugangsdaten sowie weitere durch das Rechenzentrum ergänzten Angaben an den Antragsteller benötigt. Wenn eine Telefonnummer angeben wird, erleichtert dies die Kontaktaufnahme bei Rückfragen.
Zustellung der Bestätigung
Die Bestätigung (eingetragen/nicht eingetragen/Freigabename) wird per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet.
Nutzergruppe
Der Antragsteller/die Antragstellerin kann Nutzern (sich selbst und anderen) den Zugriff auf den Speicherplatz am Fileserver gewähren, indem er diese Nutzer der zugehörigen Nutzergruppe als „Mitglieder“ hinzufügt. Der Antragsteller/die Antragstellerin ist berechtigt anderen Nutzern die Berechtigung für die Verwaltung der Gruppe zu erteilen, indem er/sie diese Nutzer der zugehörigen Nutzergruppe als „Besitzer“ hinzufügt.
Fileserverfreigabe
Es wird ein Speicherplatz auf dem Fileserver des Rechenzentrums zur Verfügung gestellt, auf dem jeder Nutzer, der durch die Mitgliedschaft in der zugeordneten Nutzergruppe über Zugriffsberechtigung verfügt, Daten speichern kann. Unter dem Freigabenamen und mit seiner persönlichen Nutzerkennung kann ein berechtigter Nutzer sich von jedem beliebigen Arbeitsplatz innerhalb des Datennetzes der Universität sowie über VPN auch von Endgeräten außerhalb des Datennetzes verbinden.