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News Rechenzentrum

09.04.13

Computerkurse für Studierende jetzt auch an der Uni Bamberg!

Das Rechenzentrum der Uni Bamberg organisiert ab Sommersemester 2013 zusammen mit dem Schulungszentrum des Regionalen RechenZentrums Erlangen (RRZE) erstmals Computerkurse für Studierende.
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19.03.13

Neuer E-Mail-Server

Bis Ende des Jahres müssen sämtliche E-Mail-Konten auf den neuen E-Mail-Server umgezogen sein!
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News Rechenzentrum / Archiv

Persönliche Nutzerkennungen

Persönliche Nutzerkennungen werden auf schriftlichen Antrag an natürliche Personen, die IT-Dienste der Universität Bamberg nutzen dürfen, vergeben. „An natürliche Personen“ bedeutet, dass solche Kennungen nicht an Organisationseinheiten oder an Einrichtungen vergeben werden. Sie sind nicht übertragbar.

Nutzungsberechtigte Personen sind grundsätzlich:

  • immatrikulierte Studierende, die im Campusmanagementsystem eingetragen sind;
  • exmatrikulierte Studierende, die die IT-Dienste nachweislich in Zusammenhang mit noch abzulegenden Prüfungen benötigen;
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität, die im Personalverwaltungssystem eingetragen sind;
  • Doktoranden  und Kooperationspartner von Professorinnen bzw. Professoren mit deren Bestätigung;
  • Personen, für die durch Regelungen der Universitätsleitung das Nutzungsrecht bestätigt ist.

Es hängt vom jeweiligen Status ab, welche Nutzungsrechte möglich sind.

Mit der persönlichen Nutzerkennung wird in der Regel auch gleich ein persönliches E-Mail-Konto mit einer persönlichen E-Mail-Adresse sowie ein Fileserver-Konto mit einem persönlichem Speicherplatz beantragt.

Für die Nutzerkennungen gilt:

  • Die persönlichen Nutzerkennungen bestehen zur leichteren Unterscheidung von anderen Kennungen aus dem Präfix "ba" und einer darauf folgenden zufällig vergebenen Folge von Ziffern und Buchstaben. Die Nutzerkennung lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Identität oder die Zugehörigkeit zu einer Einrichtung der Universität zu.
  • Jede Person kann maximal eine persönliche Nutzerkennung erhalten. Wenn eine Person nach einer Unterbrechung erneut die Nutzungsberechtigung für Dienste des Rechenzentrums erhält, so erhält sie nach Möglichkeit ihre frühere persönliche Nutzerkennung.
  • Jede persönliche Nutzerkennung, ist eindeutig einer Person zugeordnet. Nur diese hat das Recht, das Passwort zurücksetzen zu lassen
  • Die persönliche Nutzerkennung ist nicht übertragbar. Die Weitergabe des zugehörigen Passworts an Dritte ist nicht zulässig.
  • Das Passwort ist so zu wählen, dass es keiner anderen Person bekannt ist und nicht erraten werden kann. Es ist zu ändern, wenn es anderen Personen bekannt geworden ist oder sein könnte.

Für die zugeordnete persönliche E-Mail-Adresse gilt:

  • Personen in der Akademischen Selbstverwaltung, in den Fakultäten, in den zentralen Einrichtungen und in der Universitätsverwaltung bekommen E-Mail-Adressen in der Domäne "uni-bamberg.de" nach dem Muster <vorname.nachname>@uni-bamberg.de.
  • Für bestimmte Bereiche der Universität werden auf Beschluss der Universitätsleitung E-Mail-Adressen nach dem Muster <vorname.nachname>@<kuerzel>.uni-bamberg.de vergeben. Dabei ist das "kuerzel" im Organisationsverzeichnis der Universität Bamberg festgelegt.

Für den zugeordneten persönlichen Speicherplatz gilt:

  • der Freigabenamen ist identisch mit der Nutzerkennung (ba-Nummer)
    die vollständige Adresse lautet demnach \\daten.uni-bamberg.de\<Nutzerkennung>

 

An persönliche Nutzerkennungen gebundene Nutzungsrechte

Persönlichen Nutzerkennungen können durch das Rechenzentrum oder durch Stellen der Universitätsverwaltung persönliche Berechtigungen zugeordnet werden. Insbesondere betrifft dies

  • Berechtigungen zu einer persönlichen vom Rechenzentrum zugeteilten E-Mail-Adresse (siehe oben)
  • Berechtigungen zu einem der persönlichen Nutzerkennung zugeordneten Speicherbereich im Fileserver (siehe oben)
  • Berechtigungen zur Nutzung von FlexNow!
  • Berechtigungen im ZUV-Portal
  • Berechtigungen in UnivIS
  • sowie Berechtigungen zu weiteren Verfahren der Universitätsverwaltung
  • die Berechtigung zur Nutzung von EduRoam
  • die Berechtigung zur Nutzung des WLAN der Universität Bamberg
  • Berechtigungen zu den Telefoniediensten in der Universität

Die entsprechenden Berechtigungen werden von den für die jeweiligen IT-Dienste an der Universität zuständigen Stellen entsprechend der jeweils festgelegten Verfahren automatisch oder auf Antrag zugeteilt.