Die beiden Kernaufgaben der Universitätsverwaltung werden durch je eine Abteilung wahrgenommen. Zum einen ist dies die Abteilung II Studium und Lehre, welche in die Referate Studentenkanzlei, Studienberatung/ Akademisches Auslandsamt und Prüfungsamt untergliedert ist.
Die zweite große Kernaufgabe ist die Verwaltung und Bewirtschaftung aller Ressourcen, also Personal, Haushaltsmittel und Raum. Diese Aufgaben sind in der Abteilung III Wirtschaft und Verwaltung zusammengefasst. Die weitere Untergliederung in Referate orientiert sich an den operativen Aufgaben.
Justitiariat, Datenschutz, Innenrevision und Prozessoptimierung sind als Stabsstellen der Kanzlerin unterstellt.
Zusätzlich existieren sechs Dezernate, die übergreifende Aufgabenstellungen eigenständig bearbeiten:
Hier finden Sie das
Organigramm der Zentralen Universitätsverwaltung als interaktives PDF zum Download.