23.05.12
6 Kinderkrippenplätze und 10 Kindergartenplätze für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Universität Bamberg
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02.05.12
Ermäßigte Eintrittspreise an insgesamt sechs Tagen
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Der Weg zu einer Wohnpartnerschaft
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16.03.12
Universität Bamberg erneut als "Familiengerechte Hochschule" zertifiziert
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Schwangere Studentinnen haben ab der 30. Schwangerschaftswoche bei Prüfungsklausuren, nach je zwei Stunden Arbeitszeit, Anspruch auf eine Erholungspause von 15 bis 30 Minuten Dauer (entsprechend der Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnung). In dieser Pause können sie, in Begleitung einer Aufsichtsperson, den Prüfungsraum verlassen und auf Wunsch im Freien spazieren gehen. Diese Pausenzeit wird der Prüfungszeit hinzugefügt. Diese Erleichterung wird gewährt, wenn die betroffenen Studentinnen beim Prüfungsamt/ Prüfungsausschuss spätestens vier Wochen vor dem Klausurtermin einen entsprechenden Antrag stellen und eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen, in welcher Schwangerschaftswoche sie sich am Klausurtermin befinden. Diese Regelung ist in den einzelnen Prüfungsordnungen enthalten. Auskünfte erteilt auch das jeweils zuständige Prüfungsamt.
Eine weitere Regelung in den Prüfungsordnungen ist die Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Fristen für die Gewährung von Elternzeit (früher „Erziehungsurlaub“) nach Art. 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Beamtengesetz, §§ 12 bis 15 Urlaubsverordnung in den jeweils geltenden Fassungen, die ermöglicht wird. Die einschlägigen
Anträge sind an die Studentenkanzlei zu richten.
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