Der Anmeldezeitraum für o. g. Veranstaltung wurde bis zum 04.06.2012 verlängert.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Klausur vom 21.05. - 04.06.2012 über FlexNow! erfolgt.
Scheinteilnehmer, die sich die Veranstaltung als freiwillige Zusatzleistung eintragen lassen möchten, melden sich bitte in diesem Zeitraum am Lehrstuhl für die Klausur an.
Im Falle einer freiwilligen Teilnahme ohne Ablegen der Klausur/Erlangung von ECTS entfällt die Anmeldung zur Klausur. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung für Ihre Anwesenheit.
Alle Klausuren unseres Lehrstuhls finden am Montag, den 20.08.2012 statt.
Bitte beachten Sie, dass diese Lehrveranstaltung bereits um 18.00 Uhr s. t. beginnt.
Nächster Termin: 05.06.2012
BFH-Entscheidung: BFH vom 26.04.2012 - V R 2/11, DStR 2012, H. 19/20, S. 965 oder unter
www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online
Eine Übersicht aller Lehrveranstaltungen unseres Lehrstuhls finden Sie
hier.
Den Aushang für das Sommersemester 2012 finden Sie
hier.
Bachelor:
V: Einführung in das Steuerrecht/Allgemeines Steuerrecht
Di, 8 - 10, F 301, 2 SWS, 6 ECTS
Ü: Klausurenkurs "Einführung in das Steuerrecht/Allgemeines Steuerrecht"
(Termine werden noch bekannt gegeben!)
Master:
V: Unternehmenssteuerrecht
Mo, 16 - 20, FMA 120, 1. Semesterhälfte (bis ca. Mitte Juni)
V: Internationales Steuerrecht
Mo, 16 - 20, FMA 120, 2. Semesterhälfte (ab ca. Mitte Juni)
K: Neue BFH-Rechtsprechung
Di, 18 - 20, FMA 120
V: Konzernsteuerrecht
Blocktermine am Fr, den 22.06.2012, 13:00 - 18:30 Uhr, FMA/008 und am Sa, den 23.06.2012, 09:00 - 12:30 Uhr, F 241
Anmeldung bis 07.05.2012 entweder persönlich am Lehrstuhl oder per E-Mail unter Angabe von Name, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang, Fachsemester und E-Mail-Adresse (stud.uni-bamberg.de)
Den Aushang zu dieser Veranstaltung finden Sie
hier.
Details entnehmen Sie bitte den einzelnen Seiten unter Studium/Lehrveranstaltungen.
siehe Lehrveranstaltungen (Studium)
Die Klausuren vorangegangener Semster stehen auf unserer Homepage unter Klausuren zum pdf-download bereit.
Für die Klausuren im Fach Steuerrecht sind Unterstreichungen und Markierungen mit Textmarker in den Gesetzestexten gestattet. Kommentare und Verweise dürfen nicht eingetragen werden.
Bitte beachten Sie den
Aushang des Prüfungsausschusses.
Da die Veranstaltung "Grundlagen des Steuerrechts" auch Teil des neu strukturierten S-Fachs Steuerrecht ist, ist eine Wahlpflichtbeschränkung dahin gehend gegeben, dass die einzelne Lehrveranstaltung entweder nur im S-Fach oder im A-Fach belegt werden darf. Eine Doppelverwertung ist ausgeschlossen.