Bitte beachten Sie folgende Vorgaben für das Stellen eines Antrages auf Nachkorrektur:
Anträge auf Remonstration für die Klausuren aus dem WS 2012/13 sind bis spät. 2 Wochen nach Einsichtnahme der Klausur einzureichen (letzter Termin: Mittwoch, 8. Mai 2013). Der Antrag ist schriftlich (auch per email möglich) unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer beim Dozentenbüro Rechtswissenschaften einzureichen.
Hinweise zur Remonstration:
Für eine Remonstration ist es erforderlich, dass Sie eine substantiierte Behauptung einer mangelhaften Korrektur vorbringen. Eine Remonstration ist insbesondere bei angeblichen Rechtsfehlern nur dann substantiiert, wenn Sie eine Belegstelle (Kommentar, Aufsatz) für Ihre Meinung anführen können. Die bloße pauschale Behauptung einer schlechten Korrektur oder anderer Wertungsmöglichkeit ist nicht substantiiert und führt zur Unzulässigkeit der Remonstration.