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25.02.13

Änderung am Verfahren der Systemakkreditierung

Stellungnahme des Akkreditierungsrates zur Weiterentwicklung der Systemakkreditierung, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 20.02.2013.
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04.02.13

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Das neue Informationsportal des Qualitätsmanagements (Dezernat Z/PQM) ist mit dem heutigen Tag der Öffentlichkeit zugänglich. Das Qualitätsmanagement freut sich über intensive Nutzung und konstruktive Anregungen.
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Systemakkreditierung

"Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der KMK und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden"

(dt. Akkreditierungsrat: Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 i. d. F. vom 10.12.2010, siehe auch weiterführende Links)

Verfahrensbeschreibung

1. Antrag der Hochschule auf Systemakkreditierung zur Vorprüfung

Das offizielle Verfahren startet mit dem Antrag auf Zulassung zum Verfahren der Systemakkreditierung. Die Hochschule reicht eine kurze Darstellung ihrer Einrichtung und ihres internen Steuerungs- und Qualitätssicherungssystems im Bereich von Studium und Lehre ein und dokumentiert die Funktionsfähigkeit plausibel anhand eines Studiengangs. Die Unterlagen werden von Akkreditierungsagentur hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen geprüft.

2. Selbstdokumentation der Hochschule

Bei positivem Ergebnis reicht die Hochschule eine Selbstdokumentation von höchstens vierzig Seiten ein, aus der die internen Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen, das Leitbild und das Profil der Hochschule, ihr Studienangebot, die definierten Qualitätsziele und das System der internen Qualitätssicherung im Bereich von Studium und Lehre ersichtlich werden. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die erste Vor-Ort-Begehung der Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter.

3. Benennung der Gutachterinnen und Gutachter

Die Zusammenstellung der Gruppe orientiert sich an den Verfahrensregeln des Akkreditierungsrates und erfolgt durch die Agentur. Sie besteht aus mindestens drei Mitgliedern mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, einem studentischem Mitglied sowie einem Mitglied aus der Berufspraxis. Bei der Auswahl muss die fachliche Begutachtung in allen für die Prüfverfahren relevanten Bereichen gewährleistet sein.

4. Vor-Ort-Begehung

Das Begutachtungsverfahren erfolgt mit Unterstützung von mindestens zwei Begehungen vor Ort (zzgl. der Programmstichproben für staatlich reglementierte Studiengänge).

- In der ersten Begutachtung erfolgt die Erörterung der Selbstdokumentation und der Darstellung der Steuerungssysteme der Hochschule; ggf. werden fehlende oder ergänzende Informationen für weitere Begehungen nachgefordert. Im Nachgang legt die Gruppe den Termin für die zweite Begehung und mögliche weitere Gesprächsrunden fest, sowie Anzahl, Inhalte und Umfang der Merkmalsstichproben.

- Bei weiteren Besuchen liegt der Schwerpunkt auf der kritischen Analyse der von der Hochschule vorgelegten Unterlagen und der Durchführung der Merkmalsstichproben. Mit der Merkmalsstichprobe erhalten die Gutachterinnen und Gutachter valide Hinweise zur hochschulweiten Funktion der Steuerungs- und Qualitätssicherungssysteme.

5. Durchführung von Programmstichproben

Zur fachlich-inhaltlichen Prüfung werden aus einer Reihe von durch den Akkreditierungsrat zusammengefassten verbindlichen Vorgaben Merkmale abhängig von Größe und Fächerspektrum der Hochschule ausgewählt und überprüft. Die Inhalte der Stichproben können sich auf einzelne Kriterien bzw. Teilkriterien für die Akkreditierung von Studiengängen und auf einzelne Vorgaben der Kultusministerkonferenz beziehen. Gegenstand der Stichproben kann aber auch die Berücksichtigung aller Kriterien innerhalb eines Studiengangs oder mehrerer Studiengänge sein.

Für Studiengänge mit staatlichen Prüfungen, wie Lehramtsstudiengänge, werden zusätzlich Programmstichproben durchgeführt. Hier erfolgt eine vertiefte Begutachtung zur vertikalen Überprüfung des Qualitätssicherungssystems anhand der Kriterien- und Verfahrensregelungen für die Programmakkreditierung, die Ergebnisse fließen in das Abschlussgutachten ein.

6. Zusammenführen der Ergebnisse und Anfertigung des Abschlussgutachtens

Die Gutachterinnen und Gutachter fertigen aus den in den Vor-Ort-Begutachtungen und eingereichten Unterlagen gewonnenen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung der Begutachtung aus den Programmstichproben ein abschließendes Gutachten mit einer Beschlussempfehlung an. Da die Durchführung von Stichproben vor allen zur Überprüfung der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der Hochschule dient, ist von den Gutachterinnen und Gutachtern im Abschlussgutachten zu bewerten, ob in den Merkmals- und den Programmstichproben ggf. festgestellte Qualitätsmängel eine systemische Ursache haben. Zusätzlich können Anregungen oder Empfehlungen für die qualitative Weiterentwicklung ausgesprochen werden.

7. Entscheidung der Akkreditierungsagentur

Nach der Stellungnahme der Hochschule zum Gutachterbericht entscheidet die Akkreditierungskommission zur Systemakkreditierung auf der Basis des Berichts und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Hochschule über die Vergabe des Akkreditierungssiegels. Das Entscheidungsreglement ermöglicht neben einer Akkreditierung des betreffenden Systems, eine Akkreditierung mit Auflagen, eine Aussetzung des Verfahrens für 12 oder 24 Monate oder eine Versagung der Akkreditierung.

Kriterien

Die Rahmenbedingungen für die Betrachtung des Qualitätsmanagementssystems werden durch die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG), die Kriterien des Akkreditierungsrates sowie die der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgegeben. In der Umsetzung werden durch die Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter folgende Aspekte betrachtet:

  1. Definition von Qualifikationszielen auf der Ebene von Lehrveranstaltungen, Modulen, Studiengängen und Einrichtungen
  2. System der Steuerung in Studium und Lehre
  3. Verfahren der internen Qualitätssicherung
  4. Berichtssystem und Datenerhebung
  5. Zuständigkeiten
  6. Dokumentation und Transparenz
  7. Qualitätssicherung im Rahmen von Kooperationen wie z.B. bei Joint Programs