Unsere Exzellenz-Verpflichtung
Ihr verbrieftes Recht auf 3x5 mal exzellente Leistung
Schlagen Sie ein. Give us 5!
Ab dem Wintersemester 07/08 legt sich der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Produktion und Logistik, der Otto-Friedrich-Universität Bamberg eine Exzellenz-Verpflichtung auf. Damit wird die Dienstleistungsqualität des Lehrstuhls konkretisiert und messbar gemacht. Die Studierenden werden ausdrücklich als Kunden anerkannt und haben einen Anspruch auf exzellente Dienstleistungen in den Bereichen Lehre, Service sowie Abschlussarbeiten. Nachgewiesene Verstöße werden auf der Lehrstuhlhomepage dokumentiert.
- Lehre
- Lehrmaterialien
Lehrmaterialien finden Sie spätestens eine Woche vor der Veranstaltung im Virtuellen Campus, der E-Learning-Plattform der Universität Bamberg.
- Korrektur*
Klausurergebnisse veröffentlichen wir spätestens sechs Wochen nach Klausurtermin am Lehrstuhlaushang.
- Musterlösungen
Innerhalb von sieben Tagen nach dem Klausurtermin werden Lösungshinweise im Virtuellen Campus bereitgestellt. So können Sie Ihre Prüfungsleistungen selbst besser einschätzen und gehen vorbereitet in die Klausureinsicht.
- Persönliches Feedback
Bestehen Unklarheiten bei einer Ihrer Prüfungsleistungen? Bei uns endet der Antrag auf Nachkorrektur nicht mit einem formellen Schreiben. Stattdessen bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch. So können wir besser auf Ihre spezifische Problemstellung eingehen.
- Evaluationen
Jede Lehrveranstaltung wird evaluiert. Die Evaluationsergebnisse werden auf der Lehrstuhlhomepage und am Aushang des Lehrstuhls veröffentlicht.
- Service
- Open Door-Policy
Über unsere regulären Sprechstunden hinaus verfolgen wir eine Open Door-Policy. Steht unsere Tür offen, können Sie sich mit Ihrem Problem jederzeit an uns wenden. Ohne Termin. Ohne Stress.
- E-Mail-Policy
Auf Ihre E-Mail erhalten Sie an Werktagen spätestens innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Meist geht es sogar noch schneller.
- Paperwork-Policy
Ihr Learning Agreement und sonstige Bescheinigungen fertigen wir innerhalb von zwei Wochen an, wenn Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen.
- Ideenmanagement
Bringen Sie Ihre Ideen ein. Persönlichen, auch kritischen Gesprächen stehen wir sehr offen gegenüber. Wenn Sie lieber anonym bleiben möchten, nutzen Sie unseren Vorschlagskasten am Aushang des Lehrstuhls.
- Sekretariat täglich geöffnet
Um Ihnen den persönlichen Kontakt zum Lehrstuhl zu erleichtern, halten wir unser Sekretariat Montag-Freitag von 8.00 – 11.00 Uhr für Sie geöffnet. Auch während der vorlesungsfreien Zeit.
- Abschlussarbeiten
- Förderung von Praxisarbeiten
Praxisarbeiten stellen eine hervorragende Einstiegsmöglichkeit in den Beruf dar. In Zusammenarbeit mit unseren Partnerunternehmen fördern wir deshalb Praxisarbeiten. Wir unterstützen Sie bei der Themenfindung, Durchführung, Koordination und vermitteln Ihnen Kontakte.
- Priorisierte Terminvergabe
Während der Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit drängt die Zeit. Sollte eine Klärung Ihrer Anliegen per E-Mail nicht möglich sein, erhalten Sie innerhalb von einer Woche einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihrem Betreuer.
- Korrektur**
Spätestens sechs Wochen nach Abgabe erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Abschlussarbeit. So können Sie sich schneller mit Ihren kompletten Unterlagen bei Unternehmen bewerben.
- Feedback
Nach der Korrektur bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit zum persönlichen Feedbackgespräch. Kontaktieren Sie uns.
- Zusätzlicher Leistungsnachweis
Auf Wunsch erhalten Sie für Ihre Bewerbungsunterlagen einen zusätzlichen Leistungsnachweis über Ihre Abschlussarbeit. Dieser enthält neben Note und Titel Ihrer Abschlussarbeit auch eine kurze Inhaltsangabe (Abstract).
* Die zulässige Höchstkorrekturdauer für Klausuren kann der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges entnommen werden. Bei BWL-Bachelor sind dies 12 Wochen (§10 II PO), bei BWL-Master 12 Wochen (§10 II PO) und bei BWL-Diplom ebenfalls 12 Wochen (§11 I PO).
** Die zulässige Höchstkorrekturdauer für Abschlussarbeiten kann der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges entnommen werden. Bei Bachelorarbeiten sind dies i.d.R. 8 Wochen (§20 III, IV PO), bei Masterarbeiten i.d.R. 8 Wochen (§20 III, IV PO) und bei Diplomarbeiten 16 Wochen (§27 IV PO).
Die Exzellenz-Verpflichtung ist kein starres Gebilde, sondern richtet sich nach den Ansprüchen bzw. Bedürfnissen der Studierenden und soll laufend verbessert werden. Sehen Sie Verbesserungspotential, sind Sie herzlich dazu eingeladen Ihre Vorschläge mit uns zu diskutieren. Verstöße gegen die Exzellenz-Verpflichtung melden Sie an scm@sowi.uni-bamberg.de.
Hinweis: Die Idee dieser Exzellenz-Verpflichtung beruht auf den „10-Service-Versprechen“ des Prof. Dr. Voeth, Lehrstuhl für Marketing, Universität Hohenheim.
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