Sie können im aktuellen Semester zur Wiederholung/Nachholung von nicht bestandenen oder versäumten Prüfungen durch das Prüfungsamt oder den Lehrstuhl angemeldet worden sein (sog. "Zwangsanmeldung"). Die Zwangsanmeldung kann auch trotz Beurlaubung oder Exmatrikulation bestehen!
In einigen Studiengängen kann das Versäumnis einer Wiederholungsprüfung zum endgültigen Nichtbestehen des Studienganges führen.
Bitte entnehmen Sie der für Sie gültigen Prüfungsordnung, welche Regelung für Sie zutrifft.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin / Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt.