Die Einzelanerkennung durch den Prüfungsausschuss entfällt bei allen Leistungsnachweisen, die eindeutig dem Katalog der wählbaren Leistungsnachweise zugeordnet werden können. Diese Leistungsnachweise sind direkt im Prüfungsamt (Zimmer 117, Frau Metzger) im Original einzureichen.
Die Nachweise werden mit der Aushändigung des Abschlusszeugnisses oder gegen Vorlage einer Exmatrikulationsbescheinigung zurückgegeben.