Ab dem Wintersemester 2012/2013 findet die Personenkontrolle bereits vor Beginn der (zentralen) Prüfungen statt.
Bitte finden Sie sich daher 60 Minuten vor Prüfungsbeginn im richtigen Prüfungsraum ein und halten Sie einen gültigen Lichtbildausweis bereit.
Ein Verlassen des Prüfungsraumes nach erfolgter Personenkontrolle ist zu vermeiden, da beim erneuten Betreten des Raumes die Identität neu festgestellt werden muss. Bitte berücksichtigen Sie dies im Hinblick auf Toilettengänge, etc.
Dies gilt nicht für Magisterprüfungen und die Erste Staatsprüfung!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin / Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt.