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News/Updates

16.04.13: Prüfungstermine für das Sommersemester 2013 online!


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28.03.13: Meldetermine für das Sommersemester 2013 online!


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News/Updates

Meldung zu Prüfungsleistungen
für Studierende von Diplom-, Bachelor-, Masterstudiengängen
an der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Wenn Sie im Sommersemester 2013 Diplom-, Bachelor- und Master-Prüfungsleistungen erbringen wollen, gelten folgende Regeln:

 
Fristen, Anmeldung über FlexNow

Sie müssen sich in der Zeit vom 27. Mai bis einschließlich 10. Juni 2013 zu den Prüfungen über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem FlexNow ( https://portal.zuv.uni-bamberg.de) anmelden.

Korrektur und Abmeldung

Innerhalb dieser Frist kann eine Korrektur der Meldung selbstständig über FlexNow! erfolgen. Eine Abmeldung von den Prüfungen und Studienleistungen ist bis 30. Juni 2013 über FlexNow! möglich.

Vorlage von Zulassungsvoraussetzungen (Scheine und Praktika)

Soweit Sie in den von Ihnen angemeldeten Prüfungsfächern Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzung erbringen müssen, sind diese bis spätestens 1. Juli 2013 im Prüfungsamt, Kapuzinerstr. 25 (Zimmer: 112/117/118/120) vorzulegen.

Werden die Zulassungsvoraussetzungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zur Zurückweisung vom entsprechenden Prüfungsfach/von der entsprechenden Teilprüfung.

Pflicht zur Kontrolle der Anmeldung

Rechtsverbindlich für die Anmeldung sind nur die Anmeldelisten des Prüfungsamtes. Alle Studierenden, die sich zu Prüfungsleistungen angemeldet haben, sind verpflichtet, die Richtigkeit ihrer Anmeldung während der Meldefrist in FlexNow zu überprüfen.

Wiederholungs- und Nachholprüfungen, Zwangsanmeldungen

Studierende der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, die bereits im Wintersemester 2012/2013 zu Prüfungsleistungen angemeldet waren, aber wegen anerkannter Krankheit bzw. anerkannter Abwesenheit nicht teilnehmen konnten oder die Prüfung versäumt oder nicht bestanden haben, sind für diese Prüfungsleistungen ohne erneute Meldung für das Sommersemester 2013 angemeldet („Zwangsanmeldung“), sofern die Prüfung nicht mit einem Freiversuch belegt war.