
* Zulassungsvoraussetzungen, die bis zum Ende dieser Frist nicht vorgelegt wurden und für die keine Nachfrist vereinbart wurde, führen zur Zurückweisung von der Prüfung/Teilprüfung.
Soweit Sie bereits vor diesem Termin eine mündliche/schriftliche Prüfung/Teilprüfung ablegen, müssen alle Zulassungsvoraussetzungen bis spätestens einen Tag vor diesem individuellen Termin im Prüfungsamt nachgewiesen sein!
Rechtsverbindlich für die Anmeldung ist die individuelle Vorgabe unter "Studentendaten" in FlexNow. Alle Studierenden, die sich zu Prüfungsleistungen angemeldet haben, sind verpflichtet, die Richtigkeit
ihrer Anmeldung zu überprüfen.
Im Diplomstudiengang Katholische Theologie gilt das Zulassungsschreiben.
Studierende, die bereits im Wintersemester 2012/2013 zu Prüfungsleistungen angemeldet waren, aber wegen anerkannter Krankheit nicht teilnehmen konnten oder die Prüfung erstmals versäumt oder erstmals nicht bestanden haben, sind für diese Prüfungsleistungen ohne erneute Meldung für das Sommersemester 2013 angemeldet ("Zwangsanmeldung").
Im übrigen gelten die Bescheide des Wintersemesters 2012/2013.