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News Planung, Controlling & Qualitätsmanagement

22.01.13

Das QM ServiceNet öffnet seine Pforten!

Das neue Informationsportal des Qualitätsmanagements (Dezernat Z/PQM) ist mit dem heutigen Tag der Öffentlichkeit zugänglich. Das Qualitätsmanagement freut sich über intensive Nutzung und konstruktive Anregungen.
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01.12.11

Besetzung der Stelle im Arbeitsgebiet Qualitätsmanagement

Herr Christian Reutter
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10.08.11

Besetzung der Stelle im Arbeitsgebiet Qualitätsmanagement

Frau Manuela Heinrich
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10.08.11

Besetzung der Stelle im Arbeitsgebiet Hochschulplanung und Statistik

Frau Kristin Kollacks
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28.01.11

(Neu-)Ausschreibung Qualitätsmanagement

Ausschreibungstext
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28.01.11

Besetzung der Projektstelle 'Hochschulcontrolling' zum 01.01.2011

Herr Riccardo Celani
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Kapazität

Mit dem Instrumentarium der Hochschulzulassungsverordnung (HZV) - in Nachfolge der Kapazitätsverordnung (KapVO) – werden unter anderem Auslastungsanalysen (Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage) erstellt. Voraussetzung für eine solche Analyse ist die Berechnung des Lehrbedarfs für die beteiligten Studiengänge (in Form der sogenannten Ausfüllung des Curricularnormwertes (CNW). Auf Basis der CNW-Ausfüllung für jeden einzelnen Studiengang wird eine Lehrverflechtungsmatrix (LVM) über alle Studiengänge und mit allen Lehreinheiten der Universität erstellt und gepflegt.

Aus diesem Grund ist (siehe auch den Beschluss der Universitätsleitung vom 09. April 2008) bereits im Zuge der Einführung von Studiengängen eine Überprüfung aus kapazitätsrechtlicher und planerischer Sicht durch das Dezernat Z/PQM durchzuführen. Es wird empfohlen, bereits in der Konzeptphase mit dem Dezernat Kontakt aufzunehmen, um die notwendigen Unterlagen für den Beschluss der Universitätsleitung bzw. der vorher in dem Prozess beteiligten Gremien vorzubereiten.

In diesen Kontext fällt auch die Berechnung von Zulassungszahlen (maximale Studienanfängerkapazität beziehungsweise Aufnahmekapazität) auf Basis des vorhandenen Lehrangebots und der Struktur der zu bedienenden Studiengänge. Um eine Überlast der betroffenen Lehreinheiten zu vermeiden, kann die Aufnahme von Studienanfängern(innen) über die errechnete Aufnahmekapazität hinaus beschränkt werden (Zulassungsbeschränkung). Zulassungsbeschränkungen werden beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst beantragt und nach Überprüfung der vorgenommenen Berechnungen von diesem genehmigt.

Informationen über derzeit an der Universität Bamberg zulassungsbeschränkte Studiengänge und das für eine Bewerbung notwendige Verfahren finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei:

  1. Zulassungsbeschränkte Fächer im ersten Fachsemester und Informationen zum
    Bewerbungsverfahren,

  2. Zulassungsbeschränkte Fächer in höheren Fachsemestern und Informationen zum
    Bewerbungsverfahren,

  3. allgemeine Informationen zum Zulassungsverfahren.

Diese Seite ist aktuell im Aufbau – weitere Informationen folgen.