Bamberger Delegation der Politikwissenschaft zu Besuch bei Partneruniversität in Birmingham
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Die durch die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern geförderte Bamberg Graduate School of Social Sciences (BAGSS) schreibt schreibt Promotionsstipendien und -stellen aus.
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Ab sofort können Studierende des Masterstudiengangs Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale und europäische Politik parallel zu ihrem deutschen Masterabschluss einen zweiten MA-Abschluss der Universität Aston erwerben.
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Als Politikwissenschaftler können Sie in Bamberg den akademischen Grad „doctor rerum politicarum“ („Dr. rer. pol.“) erwerben, der durch die Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften verliehen wird. Im Rahmen der Promotionsordnung können Sie bei uns auf zwei Arten promovieren. Erstens, können Sie das klassische Verfahren im Rahmen einer "freien Promotion" mit Betreuung durch eine Doktormutter oder einen Doktorvater wählen. Zweitens, können Sie auch innerhalb der Bamberg Graduate School of Social Sciences (BAGSS) an einem strukturierten, interdisziplinären Programm teilnehmen.

Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, umfassender Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Urteilsvermögens.
Die Befähigung, die notwendigen Fachkenntnisse und das wissenschaftliches Urteilsvermögen werden durch Promotionsleistungen nachgewiesen, diese umfassen: eine wissenschaftliche Arbeit auf Deutsch oder Englisch (Dissertation) und deren Verteidigung (Disputation) sowie das Promotionsstudium (Studienprogramm in Vereinbarung mit den jeweiligen Betreuern, z.B. auch innerhalb der BAGSS).
Das Programm der Graduate School richtet sich vorrangig an Graduierte mit einem deutschen Master-, Magister- oder Diplomabschluss und an Graduierte nichtdeutscher Universitäten mit äquivalenten Qualifikationen. Ab November 2012 wird die BAGSS von der
Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert werden.
Den Promovierenden wird ein strukturiertes Qualifizierungsprogramm angeboten, das aber flexibel auf den Bedarf der einzelnen Personen abgestimmt werden kann. Das Angebot steht im Wesentlichen auf drei Säulen:
Die genauen Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Promotionsordnung. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die offizielle Promotionsordnung, allgemeinen gibt es jedoch folgendes Verfahren: Voraussetzung ist eine mit mindestens „gut“ abgelegte Diplom-, Magister- oder Masterprüfung bzw. ein entsprechendes I. Staatsexamen. Ausnahmen können in begründeten Fällen mit Auflagen gewährt werden bzw. es könnten auch weitere Ausschlussgründe für eine Zulassung zu einem Promotionsverfahren vorliegen. Die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragen Sie schriftlich bei der bzw. dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Sie benötigen u. a. die schriftliche Zusage einer Erstbetreuerin bzw. eines Erstbetreuers und die entsprechende Person muss zum Zeitpunkt der Anzeige des Betreuungsverhältnisses Mitglied der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Bamberg sein.
Für Fragen und Informationen zu einer Promotion wenden Sie sich bitte per E-mail an den Promotionsausschuss: proma.sowi(at)uni-bamberg.de