Bamberger Delegation der Politikwissenschaft zu Besuch bei Partneruniversität in Birmingham
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Die durch die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern geförderte Bamberg Graduate School of Social Sciences (BAGSS) schreibt schreibt Promotionsstipendien und -stellen aus.
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Ab sofort können Studierende des Masterstudiengangs Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale und europäische Politik parallel zu ihrem deutschen Masterabschluss einen zweiten MA-Abschluss der Universität Aston erwerben.
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Wir haben versucht, einige der besonders wichtigen und oft gestellten Fragen zu unserem Masterstudiengang zu sammeln und zu beantworten. Rechtlich verbindlich sind allerdings ausschließlich die jeweils geltende Prüfungsordnung und das auf ihrer Basis erlassene Modulhandbuch.
Bitte beachten Sie: am 01.04.2012 werden weitreichende Änderungen der Prüfungs- und Studienordnung in Kraft treten.
Die Fragen sind gegliedert in die Kategorien Vor dem Studium und Im Studium.
Falls Sie weitere Fragen zum Masterstudiengang Politikwissenschaft haben, wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater, Prof. Dr. Johannes Marx.
Wenn Sie Ihr Studium zum SS 2012 oder später aufnehmen, gilt für Sie die Prüfungs- und Studienordnung in der Fassung vom 2012. Die Prüfungs- und Studienordnung sowie weitere Informationen zum Studiengang finden Sie hier.
Sie können Ihr Master-Studium Politikwissenschaft in Bamberg regulär sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufnehmen.
Sie können sich fast jederzeit für den Masterstudiengang Politikwissenschaft bewerben. Die Bewerbung muss allerdings bis zum Ende der Einschreibefrist erfolgen, die in der Regel in der letzten oder vorletzten Woche vor Beginn der Vorlesungszeit liegt. Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Sie bewerben sich bei der Studentenkanzlei. Eine Online-Bewerbung ist möglich.
Für ausländische Bewerber/innen gelten die gleichen Bedingungen wir für deutsche Bewerber/innen: Auch Sie bewerben sich bitte über die Studentenkanzlei.
Nein, Sie können sich auch bewerben, bevor Sie Ihren Bachelor abgeschlossen haben. Sie werden dann vorläufig zugelassen und müssen spätestens am Ende des ersten Semesters im Master-Studiengang Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Beachten Sie aber, dass das Bachelor-Studium abgeschlossen sein muss, bevor Sie Ihr Master-Studium aufnehmen.
Die Zulassung zum Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Bamberg hängt einerseits von Ihrer Note, andererseits vom Umfang politikwissenschaftlicher Leistungen in Ihrem BA-Studium ab. Wenn Sie im Rahmen Ihres BA-Studiums politikwissenschaftliche Leistungen (ohne Methoden) im Umfang von mehr als 54 ECTS erworben haben und Ihre Abschlussnote mindestens 2,5 ist, werden Sie zugelassen. Wenn Sie im Rahmen Ihres Bachelors sogar mehr als 81 ECTS in politikwissenschaftlichen Veranstaltungen erworben haben, reicht eine Gesamtnote von mindestens 3,0. Die Einzelheiten bezüglich der Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.
Im Rahmen des Masterstudiengangs Politikwissenschaft in Bamberg können Sie einen von sechs Schwerpunkten wählen oder aber auf eine ausgewiesene Schwerpunktsetzung verzichten. Einen Schwerpunkt können Sie in jedem der in Bamberg angebotenen politikwissenschaftlichen Teilgebiete wählen, also in
- Internationaler und europäischer Politik
- Moderner Politischer Theorie
- Politikfeldanalyse
- Politischen Einstellungen und politischem Verhalten
- Vergleichender Politikwissenschaft
Die Masterstudiengänge mit ausgewiesenen Schwerpunkten zeichnen sich dadurch aus, dass die einzelnen politikwissenschaftlichen wie nicht-politikwissenschaftlichen Module, die neben dem Schwerpunktfach absolviert werden müssen, in einer Weise zusammengestellt sind, die das gewählte Schwerpunktfach sinnvoll ergänzt, ohne allerdings Ihre Wahlfreiheit zu stark einzuschränken. Details finden Sie im Modulhandbuch.
Nein, Sie können sich auch für den Masterstudiengang ohne ausgewiesenen Schwerpunkt entscheiden.
Nein, Sie können den Studienschwerpunkt auch während des Studiums festlegen. Die Festlegung erfolgt, indem Sie das Prüfungsamt entsprechend informieren. Beachten Sie allerdings bei Ihrer Studienplanung, dass nicht alle Veranstaltungen in alle Schwerpunkte des Masterstudiengangs eingebracht werden können.
Hier geht es zurück zu den Informationen zum Masterstudiengang für Studieninteressierte.
Wenn Sie Ihr Studium zum SS 2012 oder später aufnehmen, gilt für Sie die Prüfungs- und Studienordnung in der Fassung vom 2012. Die Prüfungs- und Studienordnung vom 2012 sowie weitere Informationen zum Studiengang finden Sie hier. Wenn Sie ihr Studium dagegen zum WS 2011/12 oder früher aufgenommen haben, gilt für Sie die alte Prüfungs- und Studienordnung, sofern Sie nicht in die Ordnung von 2012 übertreten.
Die wesentliche Änderungen der Prüfungs- und Studienordnung und die Bedingungen für den Übertritt finden Sie
hier. Bitte prüfen Sie welche Ihrer bereits erworbenen Leistungen im Rahmen der neuen Prüfungs- und Studienordnung anrechenbar sind.
Je nachdem, ob Sie sich für einen ausgewiesenen Schwerpunkt entscheiden und in welchem Fach Sie ggf. Ihren Schwerpunkt wählen, können Sie zwischen zwei und vier der politikwissenschaftlichen Teilgebiete studieren. Diese können Sie grundsätzlich frei wählen. In einigen Schwerpunkt-Studiengängen sind allerdings bestimmte Teilgebiete neben dem Schwerpunkt festgeschrieben. Näheres dazu finden Sie im Modulhandbuch.
Nach der Prüfungs- und Studienordnung von 2010 können in die Ergänzungsmodule nur Leistungen aus ausgewählten nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebieten eingebracht werden. Je nach Schwerpunktprofil sind unterschiedliche Teilgebiete wählbar. Andere Teilgebiete können nur mit Genehmigung des Prüfungsausschusses gewählt werden.
Nach der Prüfungs- und Studienordnung von 2012 sind Leistungen aus einer längeren Liste nicht-politikwissenschaftlicher Teilgebiete wählbar. Im Modulhandbuch finden Sie Empfehlungen zur Wahl von Teilgebieten die Schwerpunktprofile besonders gut erkennen.
Eine Einbringung von Leistungen aus dem BA-Studiengang in den MA ist unter bestimmten Bedingungen für das Ergänzungsmodul vorgesehen, diese muss aber beim Prüfungsausschuss beantragt und von diesem genehmigt werden. Voraussetzung ist der Nachweis, dass Sie keine hinreichenden Vorkenntnisse in dem Fach haben. Dies gilt insbesondere für solche Leistungen, die als Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des MA-Niveaus erworben werden müssen. In jedes Ergänzungsmodul muss jedoch mindestens eine für das Master-Niveau vorgesehene Leistung des gewählten nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebietes eingebracht werden.
Falls Sie im Bachelor-Studiengang zusätzliche Leistungen auf Master-Niveau erworben haben, die nicht in den Bachelor eingeflossen sind, können diese ebenfalls eingebracht werden.
Nach der Prüfungs- und Studienordnung von 2010 sind für einige nicht-politikwissenschaftliche Teilgebiete, die im Ergänzungsmodul gewählt werden können, Modulgruppen definiert worden (das gilt insbesondere für die rechtswissenschaftlichen Fächer sowie Statistik). Das heißt, Sie dürfen nur die in die Modulgruppen aufgenommenen Veranstaltungen ins Ergänzungsmodul einbringen. Beachten Sie zudem, dass auch die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen besucht werden dürfen, festgelegt sein kann.
Nach der Prüfungs- und Studienordnung 2012 haben definierte Modulgruppen nur empfehlenden Charakter.
Ist in einem nicht-politikwissenschaftlichen Fach, das im Ergänzungsmodul gewählt werden kann, keine Modulgruppe definiert, können Sie beliebige Leistungen aus dem Master-Studienprogramm des betreffenden Teilgebietes in die Ergänzungsmodule eingebringen.
Nein, verpflichtende Methodenveranstaltungen sind im Masterstudiengang nicht vorgesehen. Allerdings können Sie beispielsweise das Fach Statistik im Rahmen des Ergänzungsmoduls wählen.
Nein, ein Pflichtpraktikum ist im Master-Studiengang nicht vorgesehen.
Ihre Masterarbeit können Sie grundsätzlich nur in einem der sechs politikwissenschaftlichen Teilgebiete schreiben. Soweit Sie einen Masterstudiengang mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt studieren, schreiben Sie die Masterarbeit in dem Teilgebiet, auf das Sie den Schwerpunkt gelegt haben. Wenn Sie keinen Schwerpunkt gewählt haben, können Sie in jedem politikwissenschaftlichen Teilgebiet Ihre Masterarbeit schreiben.
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