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News Politikwissenschaft

Double MA in Governance and International Politics

Bamberger Delegation der Politikwissenschaft zu Besuch bei Partneruniversität in Birmingham
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Ausschreibung im Promotionsprogramm

Die durch die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern geförderte Bamberg Graduate School of Social Sciences (BAGSS) schreibt schreibt Promotionsstipendien und -stellen aus.
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Doppelabschluss mit britischer Universität

Ab sofort können Studierende des Masterstudiengangs Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale und europäische Politik parallel zu ihrem deutschen Masterabschluss einen zweiten MA-Abschluss der Universität Aston erwerben.
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Alle aktuellen Nachrichten

Frequently Asked Questions zum Bachelorstudiengang Politikwissenschaft

Wir haben versucht, einige der besonders wichtigen und oft gestellten Fragen zu unserem Bachelorstudiengang zu sammeln und zu beantworten. Rechtlich verbindlich sind allerdings ausschließlich die jeweils geltende Prüfungsordnung und das auf ihrer Basis erlassene Modulhandbuch.

Bitte beachten Sie: am 01.04.2012 werden weitreichende Änderungen der Prüfungs- und Studienordnung in Kraft treten.

Die Fragen sind gegliedert in die Kategorien Vor dem Studium und Im Studium.

Falls Sie weitere Fragen zum Bachelorstudiengang Politikwissenschaft haben, wenden Sie sich bitte an den Studiengangsberater, Dr. Johannes Schmidt.

Vor dem Studium

Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

Wenn Sie Ihr Studium zum SS 2012 oder später aufnehmen, gilt für Sie die Prüfungs- und Studienordnung in der Fassung vom 2012. Die Prüfungs- und Studienordnung sowie weitere Informationen zum Studiengang finden Sie hier.


Wann kann ich mit dem Studium beginnen?

Sie können Ihr Bachelor-Studium der Politikwissenschaft an der Universität Bamberg regulär sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufnehmen.

Gibt es eine Zulassungsbeschränkung?

Nein, der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft ist an der Universität Bamberg im Augenblick zulassungsfrei.

Muss ich mich bewerben?

Nein, eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie sich form- und fristgemäß für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft einschreiben.

Wann kann ich mich einschreiben?

Die Fristen, zu denen Sie sich immatrikulieren können, finden Sie hier.

Wie kann ich mich einschreiben?

Alles, was Sie zum Verfahren der Immatrikulation wissen müssen, finden Sie hier.

Was müssen Studienanfänger aus dem Ausland beachten?

Ausländische Studieninteressierte müssen sich, sofern sie nicht an einem Austauschprogramm teilnehmen wollen, beim Akademischen Auslandsamt der Universität Bamberg bewerben. Alle Informationen, die ausländische Studienbewerber benötigen, finden sie hier.

Kann ich im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft ein zweites Hauptfach wählen?

Nein. Der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft ist ein Ein-Fach-Studiengang mit einem besonders hohem Anteil an politikwissenschaftlichen Studieninhalten. Er lässt sich nicht mit anderen Haupt- oder Nebenfächern kombinieren.

Politikwissenschaft kann jedoch im Rahmen anderer Studiengänge auch als zweites Hauptfach im Umfang von 75 ECTS studiert werden. Informationen über diesen Teilstudiengang finden Sie hier.

Muss ich auf nicht-politikwissenschaftliche Fächer also ganz verzichten?

Nein, der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft enthält einen Ergänzungsbereich, in den Leistungen aus mindestens einem und höchstens zwei nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebieten eingebracht werden. Eine Liste der wählbaren Teilgebiete finden Sie hier.

Wie ist der Studiengang aufgebaut?

Der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft nach der Prüfungs- und Studienordnung von 2012 umfasst 10 Modulgruppen. Es sind lehrveranstaltungsbezogene Module zu absolvieren, die zum einen in die inhaltlichen Teilgebiete der Politikwissenschaft einführen und zum anderen die methodischen Grundlagen des Fachs behandeln. Das Vertiefungsstudium und das Ergänzungsstudium eröffnen den Studierenden die Möglichkeit, sich innerhalb und außerhalb der politikwissenschaftlichen Teilgebiete in einem gewissen Umfang zu spezialisieren sowie ihr Profil zu schärfen. Ein Praktikum stellt einen ersten Kontakt mit der Berufswelt her. Die Bachelorarbeit soll (einschließlich eines Kolloquiums bzw. einer Disputation) die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen. Einen detaillierten Überblick über die Struktur des Studiengangs finden Sie im Modulhandbuch.

Hier geht es zurück zu den Informationen zum Bachelorstudiengang für Studieninteressierte.

 

 

Im Studium

Welche Bedingungen gelten für den Übertritt von der alten in die neue Prüfungs- und Studienordnung?

Die wesentliche Änderungen der Prüfungs- und Studienordnung und die Bedingungen für den Übertritt finden Siepdf hier. Bitte prüfen Sie welche Ihrer bereits erworbenen Leistungen im Rahmen der neuen Prüfungs- und Studienordnung anrechenbar sind.

Welche Lehrveranstaltungen sind im Ergänzungsbereich zu absolvieren?

Das hängt davon ab, für welches nicht-politikwissenschaftliches Teilgebiet bzw. für welche Teilgebiete Sie sich entschieden haben und nach welcher Prüfungs- und Studienordnung Sie studieren. Für einige Teilgebiete sind Modulgruppen definiert worden die angeben welche Lehrveranstaltungen jeweils zu besuchen sind. Bei den Modulgruppen handelt es sich nach der Prüfungs- und Studienordnung von 2010 um verbindliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Nach der Prüfungs- und Studienordnung von 2012 haben die Modulgruppen nur noch den Status von Empfehlungen. 

Falls für ein Teilgebiet keine Modulgruppe definiert worden ist, können Sie grundsätzlich jede Lehrveranstaltung besuchen, zu der das betreffende Fach Ihnen Zugang gewährt. Bitte informieren Sie sich bei der Studienberatung des jeweiligen Faches, welche Lehrveranstaltungen für Sie besonders geeignet sind.

Für welche nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebiete bestehen Modulgruppen?

Momentan sind das die folgenden Fächer: Volkswirtschaftslehre (mit zwei möglichen Schwerpunkten), Betriebswirtschaftslehre (mit vier möglichen Schwerpunkten), Rechtswissenschaft (mit zwei möglichen Schwerpunkten), Kommunikationswissenschaft, Wirtschafts- und Innovationsgeschichte sowie Statistik. Die Modulgruppen dieser Fächer finden Sie hier.

Kann ich im Rahmen des Ergänzungsbereichs ein Teilgebiet wechseln?

Ja, ein solcher Wechsel ist grundsätzlich möglich. Er setzt allerdings einen Antrag an den Prüfungsausschuss Politikwissenschaft voraus. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie in Ihrem ursprünglich gewählten Teilgebiet eine Prüfung nicht bestanden haben. In diesem Fall nehmen Sie diese nicht bestandene Prüfung als Fehlversuch in Ihr neues Teilgebiet mit.

Kann ich eine bestandene Prüfung freiwillig wiederholen?

Ja, eine solche Wiederholung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum einen können höchstens drei bereits bestandene Modulteilprüfungen jeweils einmal freiwillig wiederholt werden. Zum anderen ist für eine solche Wiederholung ein Antrag an das Prüfungsamt erforderlich. Überdies ist die Möglichkeit zu einer freiwilligen Wiederholung auf die Fächer der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften beschränkt. Die freiwillige Wiederholung einer Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach dem erstmaligen Bestehen dieser Prüfung erfolgen. Eine freiwillige Wiederholung der Bachelorarbeit ist nicht möglich.

Muss ich eine nicht bestandene Prüfung sofort wiederholen?

Die Antwort hängt davon ab, um welche Prüfung es sich handelt. Haben Sie eine vom Prüfungsamt zentral organisierte Prüfung (z.B. eine Statistik-Klausur) nicht bestanden, so müssen Sie diese Prüfung zum nächsten regulären Termin (in der Regel innerhalb von sechs Monaten) wiederholen. In diesem Fall werden Sie vom Prüfungsamt informiert und zur Wiederholungsprüfung zwangsangemeldet. Haben Sie demgegenüber eine Prüfung, die nicht vom Prüfungsamt zentral organisiert wird (z.B. ein Seminar in einem Teilgebiet der Politikwissenschaft), nicht bestanden, so sind Sie nicht verpflichtet, diese Prüfung zum nächsten regulären Termin zu wiederholen. In diesem Fall erfolgt keine Zwangsanmeldung zur Wiederholungsprüfung, und Sie können (im Rahmen der zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben der Prüfungsordnung) selbst darüber entscheiden, wann Sie diese Prüfung wiederholen möchten.

Wie oft kann ich eine nicht bestandene Prüfung wiederholen?

Eine erstmals nicht bestandene Modulteilprüfung kann (innerhalb der Höchststudiendauer von acht Semestern) grundsätzlich zweimal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist nicht möglich.

Gibt es eine Zwischenprüfung?

Nein. Die Orientierungsprüfung ist mit dem Inkrafttreten der Prüfungs- und Studienordnung von 2010 abgeschafft worden. Ggf. besteht die Pflicht zur Ablegung einer Orientierungsprüfung für Studierende, die ihr Studium nach einer noch älteren Prüfungs- und Studienordnung beenden.

Kann ich in einem Teilgebiet der Politikwissenschaft zwei Vertiefungsseminare absolvieren?

Das ist nur noch möglich für Studierende die ihr Studium nach der Prüfungs- und Studienordnung von 2010 beenden - und auch dann nur, wenn Sie in drei politikwissenschaftlichen Teilgebieten insgesamt vier Vertiefungsseminare absolvieren. Nach der Prüfungs- und Studienordnung von 2012 müssen Vertiefungsseminare stets aus unterschiedlichen Teilgebieten kommen.

Kann ich das Praktikum teilen?

Ja, das ist möglich. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Praktikum nur in zwei Teile geteilt werden kann und dass jeder Teil mindestens vier Wochen umfassen muss. Nachweis/Anerkennung des Praktikums.

In welchen Fächern kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?

Sie müssen Ihre Bachelorarbeit in einem Teilgebiet der Politikwissenschaft schreiben.

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