1. Ersatzbeschaffung von PC's
Bei der Beschaffung von PC’s ist nach dem Grund der Beschaffung wie folgt zu unterscheiden:
Für die einzelnen Beschaffungsanlässe stehen unterschiedliche Haushaltstitel zur Verfügung. Um eine kontinuierliche Ersatzbeschaffung von PC’s in einem vertretbaren Zeitraum zu gewährleisten, wird sich die Universität bemühen, in den folgenden Haushaltsjahren die notwen-digen Haushaltsmittel bereitzustellen.
Dabei wird von folgenden Eckdaten ausgegangen:
Solange gesicherte Daten auf Grund mehrjähriger Erfahrung fehlen, wird davon ausgegangen, dass sich Standardausstattung und gehobene Ausstattung im Verhältnis 2:1 verhalten.
2. Beschaffung von Laptops
Für die Beschaffung von Laptops wird ein eigener Haushaltsansatz gebildet. Laptops werden in der Regel nicht als notwendige, sondern als wünschenswerte zusätzliche Ausstattung betrachtet.
Für die Beschaffung von Laptops ist grundsätzlich eine Zuzahlung zu leisten. Sie beträgt in der Regel 50 % des Anschaffungspreises, bei Ersatzbeschaffung anstelle eines PC’s 50 % des Differenzbetrages zwischen dem Anschaffungspreis des Laptops und des PC’s. Jeder Fakultät bzw. jedem Fachbereich wird für die gemeinsame Nutzung ein Grundbedarf an Laptops ohne Eigenbeteiligung zur Verfügung gestellt.
3. Flexibilisierung der Beschaffung
4. Die Eigenbeteiligung unter Nr. 3 und 4 kann erfolgen durch
5. Formulare und weitere Informationen
Die Formulare zur PC-Beschaffung bzw. weitere Informationen finden Sie auf den Internet-seiten des Rechenzentrums.
Universität Bamberg
13.01.2006