An- und Abmeldefristen für zentrale Prüfungen
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An- und Abmeldefristen für dezentrale Prüfungen
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Hinweis auf die FlexNow-Anleitung für Studierende
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Die Zulassung zum Masterstudiengang „Erwachsenenbildung/ Weiterbildung“ an der Universität Bamberg setzt einen mindestens mit der Note 2,5 bestandenen sechssemestrigen Hochschulabschluss (ersatzweise zugehörig zu 30 von Hundert Besten des Abschlussjahrgangs; zur Art des Abschlusses siehe die Angaben unter Selbstverständnis) oder gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss und ein mindestens 6-wöchiges Praktikum oder eine entsprechende Berufstätigkeit voraus.
Unabhängig vom einzelnen Studienabschluss kann das fachlich nicht auf dem Erststudiengang aufbauende Masterstudium Erwachsenenbildung/ Weiterbildung entweder zum Sommer- oder Wintersemester begonnen werden.
Der konkrete Bewerbungsschluss für das jeweilige Sommer- beziehungsweise Wintersemester wird auf den Seiten des Instituts für Erziehungswissenschaft rechtzeitig bekannt gegeben und liegt für das Sommersemester üblicherweise Anfang/ Mitte April beziehungsweise für das Wintersemester Ende September/Anfang Oktober.
Außerdem kann in Ausnahmefällen zugelassen werden, dass das Studium bereits vor der Ausstellung des Zeugnisses über den qualifizierenden Abschluss aufgenommen werden kann, wenn sich der erfolgreiche Abschluss und die Gesamtnote aus anderen Bescheinigungen ergeben.
Die Zugangsvoraussetzungen müssen dann innerhalb eines Semesters, spätestens innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden.
Für ausländische Studieninteressierte, die ihre Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, gelten bei einer Bewerbung um einen Studienplatz gesonderte Bestimmungen. Für Informationen ist zuständig:
Akademisches Auslandsamt, Kapuzinerstr. 25, 2. Stock
Tel.: +49 (0)951/ 863 – 1049
E-Mail: auslandsamt(at)uni-bamberg.de
Homepage: http://www.uni-bamberg.de/auslandsamt/aaa-wegweiser
Das gesamte Bewerbungsverfahren liegt nicht ausschließlich in der Verantwortung des Lehrstuhls für Erwachsenen- und Weiterbildung, sondern wird zunächst über die Studentenkanzlei der Universität abgewickelt.
Für den Masterstudiengang „Erwachsenenbildung/Weiterbildung“ ist eine Online-Bewerbung erforderlich. Es handelt sich hierbei nicht um eine örtliche Zulassungsbeschränkung, sondern nur um eine Prüfung der Studienberechtigung.
Bitte beachten Sie hierbei die Bewerbungsfristen (auch für höhere Fachsemester) sehr sorgfältig. Diese Fristen sind Ausschlussfristen.
Der Zulassungsantrag steht Ihnen Online für das Sommersemster ab Mitte Februar, für das jeweilige Wintersemester ab Mitte Mai zur Verfügung.
Sie füllen den Zulassungsantrag Online aus und senden ihn an die Universität. Bitte beachten Sie, dass nach dem elektronischen Versand der Zulassungsantrag zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben mit den geforderten Unterlagen innerhalb der oben genannten Fristen per Post an die Universität gesandt werden muss. Wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine frankierte und adressierte Postkarte beifügen, wird Ihnen der Eingang der Bewerbung bestätigt.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Universität:
studentenkanzlei(at)uni-bamberg.de
Durch die Einschreibung (Immatrikulation) in den Studiengang erwerben die Studierenden die Mitgliedschaft an der Universität Bamberg.
An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg schreiben Sie sich über das Internet ein. In jedem Fall ist es aber erforderlich, dass Sie nach erfolgter Online-Immatrikulation Ihren Immatrikulationsantrag ausdrucken, unterschreiben und im unten genannten Zeitraum mit den erforderlichen Unterlagen sowie dem zugesandten Zulassungsbescheid zur Studentenkanzlei kommen. Erst dann ist Ihre Immatrikulation wirksam!
Wenn Bewerbung, Zulassung und Einschreibung erfolgreich abgeschlossen sind, sollten Studienanfänger vor Beginn des Studiums noch einige wichtige Dinge erledigen: