An- und Abmeldefristen für zentrale Prüfungen
ausführlich
An- und Abmeldefristen für dezentrale Prüfungen
ausführlich
Neue Modulhandbücher für die Studiengänge BA Pädagogik, MA EBWS und MA EBWB veröffentlicht!
ausführlich
Die Ergänzende Studienberatung und Praktikumsbetreuung von Hr. Mathias Jäger wird ab dem 30/04/12 nicht mehr angeboten ...
ausführlich

Im Verlauf des Studiums ist ein Praktikum mit einer Dauer von mindestens sechs Wochen mit intensiver Begleitung zu absolvieren. Es bildet (gerechnet auf die ECTS-Punkte) zwei Drittel der „Allgemeinen Berufsqualifizierenden Kompetenzen“ (ABK) des Studienganges. Das Praktikum muss bei pädagogischen Einrichtungen, Verbänden oder Unternehmen mit Aufgaben der Erwachsenenbildung/ Weiterbildung oder Personalentwicklung oder bei entsprechenden Forschungseinrichtungen stattfinden. Näheres zu den Bedingungen, der Organisation und dem Praktikumsbericht finden Sie unter „Praktikumsrelevantes“ im Bereich der Studienhilfen ( mehr …).
Das Praktikum dient der Verknüpfung von Studieninhalten und pädagogischer, erwachsenenbildnerischer Praxis, der Erfahrung und Reflexion eines Berufsfeldes, der Erprobung des eigenen pädagogischen, didaktischen und organisatorischen Handelns sowie der Analyse von Lern-, Bildungs- und Gestaltungsprozessen als „forschendes Lernen“. Dabei sollen die Praxis und die theoretische Basis rückbezogen und integriert werden. Die Orientierung der Studierenden über ein Feld in der Berufspraxis soll wissenschaftlich fundiert sein und ergänzt die Qualifizierung in den Wissenschafts- und Forschungsfeldern der Pädagogik.
Praktika als Bestandteil der wissenschaftlichen, pädagogisch-didaktischen Kompetenzentwicklung dienen besonders dem Aufbau einer professionsorientierten Haltung und fördern das eigene (Weiter-) Lernen. In dem jeweiligen Berufsfeld (-ausschnitt) sollen vielfältige Erfahrungen gesammelt werden, die dazu dienen können, die Berufswahlentscheidung zu überprüfen und die Fähigkeit zu differenzierter kritischer Selbstwahrnehmung bezüglich der eigenen Rolle und dem eigenen pädagogischen Handeln zu fördern. Zugleich sollen sie motivieren, die theoretischen Studien gezielter im Hinblick auf eigene Interessen und Kompetenzen fortzusetzen. Sie tragen so auch entscheidend zur Persönlichkeitsbildung bei. Es wird deshalb empfohlen, über das Pflichtpraktikum hinaus weitere freiwillige Praktika abzuleisten, um zusätzliche Praxiserfahrungen zu sammeln und Kontakte zu zukünftigen Arbeitgebern herzustellen.
Zuständig für die Begleitung des Praktikums ist der Lehrstuhl Erwachsenenbildung/ Weiterbildung.
Das Vorpraktikum dient der fundierten Studienentscheidung und als Zulassungsvoraussetzung (gemäß Studien- und Fachprüfungsordnung). Als solche unterliegt das Vorpraktikum grundsätzlich den selben Regelungen wie das Pflichtpraktikum während des Studiums (Ort, Dauer usw.).
Es ist zu beachten, dass über das Praktikum, welches vor Beginn des Studiums als Zulassungsvoraussetzung absolviert (spätestens nachzuweisen im ersten Studienjahr), ebenfalls ein Praktikumsbericht verfasst werden muss. Im Gegensatz zu dem Praktikumsbericht während des Studiums kann dieser unter Umständen mit weniger Quellen auskommen, da die relevante Literatur erst im Studium selbst kennen gelernt wird. Dennoch sollte der Bericht sprachlich sauber verfasst sein und einen stark reflexiven Charakter besitzen.
Zuständig für alle Fragen zum Vorpraktikum ist der Lehrstuhl Erwachsenenbildung/ Weiterbildung.