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Bewerbung, Zulassung und Einschreibung in den MA Erwachsenenbildung/ Weiterbildung

- Kompetenzen in empirischen Forschungsmethoden noch nicht (über fachlich einschlägige Module) erworben? -

Können spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nach Studienaufnahme nachgewiesen werden!
Der Studiengang bietet entsprechend:

  • bis zu drei unbenotete,
  • mit schriftlicher Prüfung abzuschließende,
  • jeweils 5 ECTS-Punkte umfassende Module an.

Zu absolvieren, je nach Auflagen (im Zulassungsbescheid), können sein:

  • Empirische Forschungsmethoden (Statistik),
  • Empirische Forschungsmethoden (Forschungsmethoden),
  • Empirische Forschungsmethoden (Qualitative Methoden).

Die Bewerbung

Voraussetzung für die Aufnahme des konsekutiven Masterstudienganges „Erwachsenenbildung/ Weiterbildung“ an der Universität Bamberg ist, dass Studienbewerber_innen:

  1. ein mindestens mit der Note 2,5 (ersatzweise 30 von Hundert Besten des Abschlussjahrgangs) abgeschlossenes sechssemestriges Hochschulstudium (oder einen mindestens gleichwertigen Anschluss) und
  2. ein mindestens 6-wöchiges VOR-Praktikum oder eine entsprechende Berufstätigkeit absolviert haben, sowie
  3. ab WS 12/13, vorbehaltlich der ministeriellen Genehmigung, Kompetenzen in empirischen Forschungsmethoden (siehe unten) erworben haben.

Das Studium kann entweder zum Sommer- oder Wintersemester begonnen werden.

Der Bewerbungsschluss zur Prüfung der Studienberechtigung für das jeweilige Sommer- oder Wintersemester wird auf den Seiten der Universität jeweils rechtzeitig bekannt gegeben und liegt üblicherweise Anfang/ Mitte April beziehungsweise Ende September/ Anfang Oktober.

Außerdem kann in Ausnahmefällen vom Prüfungsausschuss zugelassen werden, dass das Studium bereits vor der Ausstellung des Zeugnisses über den qualifizierenden Abschluss aufgenommen wird.

Hierzu muss sich der erfolgreiche Abschluss (das heißt alle Prüfungsleistungen müssen abschließend erbracht sein) und die Gesamtnote aus einer anderen Bescheinigung ergeben.

Der abschließende Nachweis der Zugangsvoraussetzungen (sowohl das Abschlusszeugnis nach 1. als auch das Vorpraktikum nach 2. als auch die Kompetenzen nach 3.) muss dann innerhalb eines Semesters, spätestens innerhalb eines Studienjahres erbracht werden.

Vorgehen bei der Bewerbung (Zulassungsantrag)

Der Masterstudiengang  „Erwachsenenbildung/ Weiterbildung“:

  • weist keine örtliche Zulassungsbeschränkung auf,
  • erfordert eine Online-Bewerbung,
  • nimmt bei Studieninteressierten eine Prüfung der Studienberechtigung vor (vorgenommen vom Prüfungsausschuss) und
  • weist Bewerbungsfristen (auch für höhere Fachsemester) als Ausschlussfristen auf.

Der Zulassungsantrag steht Ihnen online:

  • für das jeweilige Sommersemester ab Ende Februar beziehungsweise
  • für das jeweilige Wintersemester ab Mitte Mai zur Verfügung.

Die Bewerbung und Zulassung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:

  1. Sie bewerben sich im ersten Schritt mittels Zulassungsantrag Online.
  2. Im zweiten Schritt drucken Sie nach erfolgter Online-Bewerbung Ihren Antrag aus, unterschreiben diesen und fügen alle erforderlichen Unterlagen (siehe unter anderem oben) hinzu
  3. Im dritten Schritt kommen Sie nach erfolgter Zulassung persönlich im WWW genannten Zeitraum mit allen erforderlichen Unterlagen (insbesondere Zulassungsbescheid) zur Studentenkanzlei und schreiben sich persönlich ein.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Universität:
studentenkanzlei(at)uni-bamberg.de

Wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine frankierte und adressierte Postkarte beifügen, wird Ihnen der Eingang der Bewerbung bestätigt.

Die persönliche Einschreibung (Immatrikulation)

Durch die Immatrikulation (Einschreibung) in den Studiengang erwerben die zukünftigen Studierenden der Erwachsenenbildung/ Weiterbildung die Mitgliedschaft an der Universität Bamberg.

Die Einschreibung in in diesen Master-Studiengang erfolgt in Bamberg in einem mehrstufigen Verfahren:

  1. Sie bewerben sich im ersten Schritt online über das Internet.
  2. Im zweiten Schritt drucken Sie nach erfolgter Online-Bewerbung Ihren Immatrikulationsantrag aus und unterschreiben diesen
  3. Im dritten Schritt kommen Sie nach erfolgter Zulassung persönlich im WWW genannten Zeitraum mit allen erforderlichen Unterlagen (insbesondere Zulassungsbescheid) zur Studentenkanzlei und schreiben sich persönlich ein.

Dann erst ist Ihre Immatrikulation wirksam!

Ausländische Studieninteressierte

Für ausländische Studieninteressierte, die ihre Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, gelten bei einer Bewerbung um einen Studienplatz gesonderte Bestimmungen.

Weitere Informationen:

Akademisches Auslandsamt, Kapuzinerstr. 25, 2. Stock, D-96045 Bamberg
Tel.: +49 (0)951/ 863 – 1049
E-Mail: auslandsamt(at)uni-bamberg.de
Homepage: http://www.uni-bamberg.de/auslandsamt/

Wenn Bewerbung, Zulassung und Einschreibung erfolgreich abgeschlossen sind, sollten Studienanfänger vor Beginn des Studiums noch einige wichtige Dinge erledigen:

1)     Finanzen/Versicherungsfragen und Wohnen

2)     Inhaltliche Studienvorbereitung.