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Das Studium der Diplom-Pädagogik an der Universität Bamberg gliedert sich in zwei Abschnitte
das Grundstudium (Abschluss: Diplomvorprüfung in der Regel nach dem 4. Semester),
das Hauptstudium (Abschluss: Diplomprüfung in der Regel nach dem 9. Semester).
Im Grundstudium sind zwei mindestens vierwöchige Praktika aus zwei der folgenden Bereiche zu absolvieren: Schule, Sozialpädagogik, Elementar- und Familienpädagogik, Andragogik (= Erwachsenenbildung); im Hauptstudium ein mindestens sechswöchiges Praktikum aus der gewählten Studienrichtung.
Während des Grundstudiums werden die Studierenden in die hermeneutischen und empirischen Forschungsmethoden (einschl. Statistik) eingeführt. Sie sollen die Theorien der Erziehungsprozesse, die Geschichte der Pädagogik und die Institutionen und Organisationsformen im Erziehungswesen kennenlernen. Daneben wird eine Einführung in ausgewählte Kapitel aus für Diplom-Pädagogen/innen relevanten Rechtsbereichen angeboten. Schließlich sind nach Wahl des/r Studenten/in Lehrveranstaltungen entweder aus dem Bereich der Psychologie oder Soziologie zu besuchen.
Die einzelnen Lehrveranstaltungen im Umfang der angegebenen Semesterwochenstunden (SWS) verteilen sich nach dem folgenden Schema:
Vorlesungen Seminare/Übungen
Pädagogik 12 SWS und 32 SWS
Psychologie oder Soziologie 14 SWS und 4 SWS
Ausgewählte Kapitel aus für
Diplom-Pädagogen/innen
relevanten Rechtsbereichen 4 SWS oder 4 SWS
Einführung in hermeneutische und
empirische Forschungsmethoden 4 SWS oder 4 SWS
Grundlagen der anwendungs-
bezogenen Statistik 2 SWS oder 2 SWS
zusammen: 72 SWS
Daraus ergibt sich bei einem viersemestrigen Grundstudium der Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von etwa 20 Semesterwochenstunden pro Semester.
Bei der Meldung zu der das Grundstudium abschließenden Diplomvorprüfung muss die erfolgreiche Teilnahme an mindestens folgenden Veranstaltungen nachgewiesen werden:
4 Seminare oder Übungen in Pädagogik
2 Seminare oder Übungen in Psychologie oder
Teilprüfungsleistungen in Soziologie wie in § 10 Abs. 2 Nr.1 Wahlpflichtfachprüfungsordnung (WPO) geregelt
1 Seminar oder Übung Einführung in empirische Forschungsmethoden
1 Seminar oder Übung aus für Diplompädagogen/innen relevanten Rechtsbereichen.