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Bewerbung, Zulassung und Einschreibung in den Studiengang "Pädagogik"

Die Bewerbung und Online-Immatrikulation

Für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung und für Masterstudiengänge ist zur Zulassung eine Online- Bewerbung erforderlich.

Ob dies für das jeweilige Semester auch für den BA-Studiengang Pädagogik der Fall ist, erfahren Sie hier...

Das gesamte Verfahren liegt nicht in der Verantwortung des Institutes für Erziehungswissenschaft, sondern wird über die Studentenkanzlei der Universität per Online-Immatrikulation und persönlicher Einschreibung vollzogen.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme des Bachelorstudienganges „Pädagogik“ an der Universität Bamberg ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.

Diese wird nachgewiesen durch:

Wenn der Studiengang einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) unterliegt, sind generell keine prognostischen Aussagen zu den Zahlen möglich!

Es werden stets in einem komplexen, mehrstufigen Bewerbungs- und Berechnungsverfahren die Zahl aller Studienbewerberinnen und -bewerber den vorhandenen Studienplätzen im Studiengang (und auch diese können Schwankungen unterliegen) gegenübergestellt.

In jedem Falle sollte bereits vor Ausfüllen des Online-Antrages sorgfältig das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen überprüft werden!

Das Studium kann nach derzeit geltender Prüfungsordnung zum Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden.

Die Fristen für die (Online-) Einschreibung finden sich, nachdem das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden muss, hier ...

Die persönliche Einschreibung (Immatrikulation)

Durch die Immatrikulation (Einschreibung) in den Studiengang erwerben die zukünftigen Pädagogik-Studierenden die Mitgliedschaft an der Universität Bamberg.

Die Einschreibung in den Studiengang, wenn er nicht zulassungsbeschränkt ist (siehe oben!), erfolgt in Bamberg in einem zweistufigen Verfahren:

  1. Sie schreiben sich im ersten Schritt online über das Internet ein.
  2. Im zweiten Schritt:
  • drucken Sie nach erfolgter Online-Immatrikulation Ihren Immatrikulationsantrag aus,
  • unterschreiben diesen
  • und kommen persönlich im unten genannten Zeitraum mit allen erforderlichen Unterlagen zur Studentenkanzlei.

Erst dann ist Ihre Immatrikulation wirksam!

Ausländische Studieninteressierte

Für ausländische Studieninteressierte, die ihre Schul- und gegebenenfalls Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, gelten bei einer Bewerbung um einen Studienplatz gesonderte Bestimmungen.

Für Informationen ist zuständig:

Akademisches Auslandsamt, Kapuzinerstr. 25, 2. Stock, D-96045 Bamberg

Tel.: +49 (0)951/ 863 – 1049

E-Mail: auslandsamt(at)uni-bamberg.de

Homepage: http://www.uni-bamberg.de/auslandsamt/