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Nachrichten, Termine und Support

Meldefristen zu (zentralen) Prüfungen des laufenden Semesters

An- und Abmeldefristen für zentrale Prüfungen
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Meldefristen zu DEZENTRALEN Prüfungen des laufenden Semesters

An- und Abmeldefristen für dezentrale Prüfungen
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Wichtige Mitteilung: Neue Modulhandbücher BA Pädagogik, MA EBWS, MA EBWB

Neue Modulhandbücher für die Studiengänge BA Pädagogik, MA EBWS und MA EBWB veröffentlicht!
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Einstellung der Ergänzenden Studienberatung von Hr. Jäger

Die Ergänzende Studienberatung und Praktikumsbetreuung von Hr. Mathias Jäger wird ab dem 30/04/12 nicht mehr angeboten ...
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Das Auslandspaket (Anrechnung von Auslandsleistungen in Bamberg)

[Bildquelle: Mathias Jäger]

Sie haben ein oder mehrere Semester an einer ausländischen Hochschule verbracht (oder planen dies) und wollen im Ausland erbrachte Leistungen und Lehrveranstaltungen in Ihrem Studiengang an der Universität Bamberg anrechnen lassen?

Für diese Anerkennung der Gleichwertigkeit der Leistungen, aber auch für vieles andere, haben Sie demzufolge einige Fragen und auch Formalitäten zu klären.

In jedem Fall empfiehlt es sich zunächst mit der zuständigen Beratung - in der Regel ist dies die jeweilige Fachstudienberatung - Kontakt aufzunehmen.

Für die endgültige Anrechnung ist aber nicht der oder die Beratende zuständig, sondern der Prüfungsausschuss, konkret der Prüfungsausschussvorsitzende!

Ihr Vorgehen sollte folgendes sein:

  1. Beratung einholen (auch wenn der Studiengang beziehungsweise Module und Leistungen sehr ähnlich erscheinen; sie können auch geplante Leistungen in das Formular für das Gespräch eintragen und später nach Ihrer Rückkehr korrigieren).
  2. Anrechnungsformular (nach dem Auslandsaufenthalt) ausfüllen.
  3. Im Prüfungsausschuss / beim Prüfungsausschussvorsitzenden einreichen.
  4. Gegebenfalls mit Anrechnungsbescheid zur Studentenkanzlei (zum Beispiel in Fällen eines Urlaubssemesters) oder Benachrichtung durch den Prüfungsausschuss abwarten.

Folgende Formulare erleichtern Ihnen den Auslandsaufenthalt beziehungsweise die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen: