
Im Master-Studiengang European Economic Studies (EES) besteht optional die Möglichkeit ein Semester im Ausland zu verbringen.
Im Auslandssemester:
Für das Studium im Ausland müssen Studierende ein Learning Agreement (LA) mit uns vereinbaren, um eine Anerkennung aller Studienleistungen zu garantieren.
Das Learning Agreement Formular finden Sie
hier.
Bitte das Learning Agreement immer in doppelter Ausführung und in Papierform vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei Herrn Dr. Felix Stübben einreichen. Die Kursbeschreibungen zu den einzelnen Veranstaltungen können gerne auch per Email geschickt werden.
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von weiteren Fragen, die häufig zum Learning Agreement und Auslandsaufenthalt gestellt werden (FAQs).
Grundsätzlich kann man auch an Universitäten, die keine Partneruniversitäten sind, sein Auslandssemester verbringen. Dies kann beispielsweise erforderlich werden, wenn die Bewerbungen um einen Platz an einer Partneruniversität nicht erfolgreich waren. Allerdings muss an dieser Uni ein ausreichendes wirtschaftswissenschaftliches Kursangebot zum Abschluss des LAs vorhanden sein. Weiterhin ist in einem solchen Fall der Aufenthalt und die Finanzierung mit Hilfe des Akademischen Auslandsamtes selbst zu organisieren.
Das Learning Agreement ist vor der Aufnahme des Studiums an der ausländischen Universität abzuschließen. Dazu kann sich jede(r) Studierende das Learning Agreement Formular unter obigem Link herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
Das Learning Agreement ist mit dem zuständigen LA-Koordinator abzuschließen. Dies ist Herr Dr. Felix Stübben ( ees(at)uni-bamberg.de, F240, Sprechstunde: Mi. 13-15Uhr).
Jeder Student hat sich eigenverantwortlich darum zu kümmern, welche Kurswahl an der jeweiligen ausländischen Uni möglich ist. Von der inhaltlichen Seite sollte das LA folgende drei Kriterien erfüllen:
Zur Prüfung dieser Punkte durch den LA-Koordinator ist es unbedingt erforderlich, von allen Kursen eine kurze Kursbeschreibung mit Angaben der ECTS bzw. SWS beizulegen. Dies können eine Gliederung, ein Syllabus, ein Ausdruck aus dem Vorlesungsverzeichnis o.ä. sein. Selbst verfasste oder handschriftlich ergänzte Kurszusammenfassungen und Aufstellungen reichen dagegen nicht aus.
Gemäß der Prüfungsordnung Master „European Economic Studies (EES)“ sind 24 ECTS an der ausländischen Universität zu erbringen. Die ECTS-Angaben sind den Kursbeschreibungen der ausländischen Universität zu entnehmen und in das Learning Agreement Formular einzutragen.
Sofern die ausländische Universität außerhalb Europas angesiedelt ist und daher über kein ECTS-System verfügt, (wie z.B. in den USA und Kanada, wo "Credits" berechnet werden), muss eine Umrechnung in SWS erfolgen (siehe Frage 6). Während des Auslandsjahres sind insgesamt 12 SWS zu erbringen, d.h. zwei ECTS entsprechen einer SWS.
Sind ECTS-Angaben vorhanden, so ist eine Anrechnung in SWS ausgeschlossen!
Wird das Auslandssemester an einer Universität ohne ECTS-System absolviert, sind im Learning Agreement (pdf-Download siehe oben) folgende Informationen einzutragen, um die SWS berechnen zu können:
Die Berechnung der SWS erfolgt automatisch!
Rechenbeispiel:
In Bamberg dauert eine SWS 45 Minuten und das Semester läuft 14 Wochen.
Ein Kurs dauert im Ausland 150 Minuten pro Woche über zwölf Wochen.
Dies entspricht: 150/45*12/14=2,86 SWS in Bamberg.
Hinweis: Die SWS Anzahl wird automatisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Im Prinzip genauso wie normale Kurse. Man teilt einfach die Gesamtdauer des Seminars durch 45 (Dauer einer SWS in Bamberg) und durch 14 (Anzahl Wochen pro Semester in Bamberg), um auf die Bamberger SWS zu kommen.
Beispiel: Ein Blockseminar findet einmalig Donnerstag und Freitag jeweils acht volle Stunden statt. Dies entspricht 960/45/14=1,52 SWS.
Ja. Sprachkurse können bis maximal 12 ECTS ins Learning Agreement eingebracht werden.
Das Auslandsstudium soll eine berufsqualifizierende Schwerpunktsetzung unterstützen. Daher kann bis zu einem Drittel der im Ausland zu erbringenden Studienleistungen (d.h. maximal 8 ECTS oder 4 SWS) durch ein berufsqualifizierendes Praktikum im Ausland ersetzt werden.
Dazu muss das Auslandspraktikum inhaltlich geeignet sein und mindesten einen Monat Vollzeit dauern. In diesem Fall ist das berufsqualifizierende Praktikum Bestandteil des LAs und mit dem LA-Koordinator zu vereinbaren.
Bezüglich der Anrechnung des Praktikums gilt folgendes: Da auf ein Praktikum keine Note vergeben wird, werden die verbleibenden 16 ECTS/ 8 SWS entsprechend höher gewichtet.
Bezüglich Anbahnung und Fördermöglichkeiten von Auslandspraktika siehe auch die Seite des Akademischen Auslandsamtes.
Sobald Ihnen das offizielle Noten-Transcript über Ihre im Ausland erbrachten Leistungen vorliegt, sollten sie es (im Original) bei ihrem LA-Koordinator ( Dr. Felix Stübben) einreichen. Dieser prüft den Inhalt und Vollständigkeit des LAs anhand der im Ausland erbrachten Leistungen und gibt die Unterlagen weiter an den Prüfungsausschussvorsitzenden im Studiengang „European Economic Studies (EES)“.
Das Noten-Transcript sollte alle besuchten Kurse und das erzielte Ergebnis beinhalten. Enthält das Transcript keine ECTS- bzw. SWS- Angaben müssen diese - falls noch nicht geschehen - auch eingereicht werden. Nachweise über Praktika bzw. Sprachkurse sind ebenfalls einzureichen.
Nach Erhalt der Unterlagen vom LA-Koordinator rechnet der Prüfungsausschussvorsitzende im Studiengang „European Economic Studies (EES)“ die Noten aus dem Ausland in eine Bamberger Durchschnittsnote um. Zur Berechnung dieser Durchschnittsnote werden die Kurse jeweils mit den ECTS bzw. SWS der Kurse gewichtet. Diese Durchschnittsnote erscheint dann auch im Master-Abschlusszeugnis.
Seit Januar 2008 gibt es eine fakultätsweite Richtlinie zur Notenumrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen. Diese finden Sie unter folgendem
Link
Ansprechpartner für Umrechnungsmodalitäten, die über die obige Richtlinie hinausgehen, ist Dr. Felix Stübben
Sie können das Transcript auch per Post an den LA-Koordinator schicken. Allerdings weisen wir darauf hin, dass in der Vergangenheit schon Unterlagen auf dem Postweg beschädigt wurden. Wir empfehlen daher nachdrücklich, alle anrechnungsrelevanten Unterlagen persönlich beim LA-Koordinator einzureichen.
Grundsätzlich ist ein abgeschlossenes LA beiderseitig verpflichtend. Man sollte deshalb sorgfältig bereits im Vorfeld die Kurswahl planen. Dennoch kann es sein, dass Änderungen im LA nötig werden. In diesem Fall ist unverzüglich ein geändertes Learning Agreement abzuschließen und mit allen relevanten Nachweisen an den LA-Koordinator zu senden. Änderungsmitteilungen per E-Mail werden nicht bearbeitet.
Prinzipiell ist eine Beurlaub in Bamberg während des Auslandssemesters möglich. Dies richtet sich jedoch u.a. danach, wie viele Urlaubssemester der Studierende ggf. schon während seines Bachelors wahrgenommen hat. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich daher rechtzeitig die Studentenkanzlei Bamberg.
Eine Beurlaubung ist zudem nur dann möglich, wenn in Bamberg keinerlei Prüfungsleistungen (inkl. Masterarbeit) absolviert werden.
Die Zwangsanmeldung während einer Beurlaubung wird gelöscht. Sobald der/die Studierende wieder ordnungsgemäß in Bamberg immatrikuliert ist (also nach der Beurlaubung), tritt die Wiederholungsverpflichtung wieder in Kraft. Eine Ablegung der Wiederholungsprüfung während des Urlaubssemesters kann erfolgen, soweit der Studierende vorab und spätestens bis zum Ablauf der regulären Meldefrist einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt stellt.