Diese Dokumente stellen in der jeweils aktuellen Fassung die rechtliche Grundlage für den Aufbau und Ablauf eines ordnungsgemäßen Masterstudiums dar.
Die Studien- und Prüfungsordnung regelt Studien- und Prüfungsmodalitäten und zudem beschreibt sie Ziele, Inhalte und Verlauf im universitären Masterstudiengang "Empirische Bildungsforschung" der Fakultäten Humanwissenschaften und Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Die Studien- und Prüfungsordnung befindet sich auf der Seite des Prüfungsamtes.
Das derzeit gültige
Modulhandbuch konkretisiert die erforderlichen Teilprüfungen bzw. die Zusammensetzung der Module nach Lehrveranstaltungen, ECTS-Leistungspunkten, Prüfungsformen, Prüfungsdauern und Bearbeitungszeiten gemäß §18 und Anhang der Studien- und Prüfungsordnung.
| Version | Stand | gültig |
|---|---|---|
| 05.02.2013 | ab SS 2013 | |
| 02.10.2012 | WS 2012/13 | |
| 04.07.2011 | WS 2011/12 | |
| 14.10.2010 | WS 2010/11 bis SS 2011 |
Laut Prüfungsordnung §16 müssen Sie die Zulassung zur Masterarbeit beantragen, laut §22 müssen Sie dazu u.a. 60 ECTS-P nachweisen.
Weiterhin bitten wir als Prüfungsausschuss Sie, ein Thema für die Arbeit und eine Prüferin oder einen Prüfer und eine Zweitprüferin oder einen Zweitprüfer vorzuschlagen.
Bitte stimmen Sie sich im Vorfeld kurz mit dem Prüfungsausschuss ab, wenn Sie Fragen zur Wahl Ihres Themas haben.
Nach dem Zulassungsantrag vergibt der Prüfungsausschuss Ihnen ein Thema und bestellt ggf. weitere Prüfer.
Wichtig:
Die Frist zur Meldung endet jeweils am 15. des letzen Monats im vorangehenden Semester;
für eine Masterarbeit im Sommersemester 2013 endet die Frist am 15.3.2013.