24.05.12
Vortrag zu "Business Process Management: Abstraction, Consistency, Comliance" mit Prof. Dr. Mathias Weske, Hasso-Plattner Institut, Potsdam am Do. 31.05.2012 um 18 Uhr, F384
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04.05.12
über 40 Mädchen nehmen am Girls Day 2012 an der Fakultät WIAI teil.
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02.05.12
Die Studiengänge der Angewandten Informatik erzielten beim aktuellen CHE-Hochschulranking sehr gute und gute Ergebnisse in den wichtigen Kategorien Studiensituation gesamt, Betreuung und IT-Infrastruktur.
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07.03.12
Im Rahmen der Technologie-Allianz werden drei neue Professorenstellen an der Fakultät WIAI geschaffen.
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Eine Bewerbung für den Masterstudiengang „Computing in the Humanities“ ist grundsätzlich durchgehend bis zum Einschreibungsschluss des jeweiligen Semesters möglich (genaue Termine sind auf den Seiten der Studentenkanzlei zu finden). Um eine geregelte Bearbeitung aller Bewerbungen zu ermöglichen, bitten wir um Einreichung der Bewerbungsunterlagen bis
Nach diesen Terminen können Bewerbungen nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Um Bewerberinnen und Bewerbern frühzeitig Sicherheit hinsichtlich der Studienmöglichkeit zu geben, ist ein Einreichen der Bewerbung selbstverständlich auch früher möglich. Wir sind in jedem Fall bemüht, möglichst zeitnah eine Entscheidung hinsichtlich der Zulassung zum Masterstudiengang herbeizuführen.

Vor einer Bewerbung ist der Online-Zulassungsantrag der Studentenkanzlei auszufüllen. Folgende Unterlagen sind anschließend vollständig einzureichen:
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule erworben haben, senden ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte an das
Dekanat Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik
Feldkirchenstraße 21
96045 Bamberg.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, richten ihre Bewerbung bitte direkt an das Akademische Auslandsamt. Eine frühzeitige Bewerbung ist sehr zu empfehlen!
Weitere Informationen bezüglich zusätzlicher Bewerbungsunterlagen sind auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts zu finden. Informationen zum Hochschulzugang und zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse erhalten Sie auch vom
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Im Eignungsverfahren soll festgestellt werden, ob die Eignung und Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers erwarten lassen, dass sie bzw. er das Ziel des Master-Studienganges auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig und verantwortungsbewusst erreichen kann und die dazu erforderlichen Voraussetzungen mitbringt. Insbesondere soll überprüft werden, ob klare Vorstellungen über die Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte des Studiengangs sowie mögliche Berufsfelder bestehen und die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium gegeben sind.
Weitere Details zum Eignungsverfahren sind im Anhang 3 der Studien- und Fachprüfungsordnung zum Studiengang zu finden (vgl. Abschnitt Ordnungen und weitere Dokumente).
Weiter zu den guten Gründen der Studienwahl.