24.04.13
Die Prüfungsvorbesprechungen (BA-V-Modulprüfung und Magister/Diplom) werden im Rahmen eines Kandidatenseminars am 14.05.2013 stattfinden.
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17.04.13
Seit heute können sich alle BA-Studierende, die planen, ihre Abschlussarbeit im WS 2013/14 zu schreiben, in eine Liste einschreiben, die am Schwarzen Brett aushängt.
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Der BA Kommunikationswissenschaft ist voraussichtlich ab dem Wintersemester 2012/13 zulassungsbeschränkt, d.h. mit n.c. ("numerus clausus"). Sie müssen sich also für den Studienplatz bewerben. Die Bewerbungsfrist für einen Studienbeginn im Wintersemester ist der 15. Juli, für einen Studienbeginn im jeweiligen Sommersemester der 15. Januar.
Für die Bewerbung füllen Sie zunächst online einen Zulassungsantrag aus, danach schicken Sie diesen Antrag ausgedruckt und unterschrieben mit den geforderten Unterlagen innerhalb der oben genannten Fristen per Post an die Studentenkanzlei der Universität. Alle Hinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Zusätzlich gilt als Zugangsvoraussetzung weiterhin ein achtwöchiges Vollzeitpraktikum im Journalismus oder in der PR, das nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf und ohne Unterbrechung bei einem Praktikumgeber zu absolvieren ist.
Praktika aus anderen Bereichen (z.B. Werbung, Marketing, Veranstaltungsmanagement, Mediengestaltung u. ä.), die nur zum Teil PR-Tätigkeiten umfassen, werden i.d.R. nicht anerkannt. Zur Sicherheit können Sie im Vorfeld mit uns eine Anerkennung abklären. Schicken Sie uns dazu eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten Ihres Prakitkums.
Das Praktikum kann nicht während des Studiums nachgeholt und nachträglich anerkannt werden!
Zur Einschreibung benötigen Sie ggfs. eine Anerkennung des Praktikums durch uns. Vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin mit uns, und bringen Sie das Original Ihres Praktikumszeugnisses sowie eine Kopie davon mit.
Auch für den Masterstudiengang müssen Sie sich bewerben - es gelten die gleichen Fristen wie oben angegeben. Für die Einschreibung in den Masterstudiengang Kommunikationswissenschaft müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein:
Für Ihre Bewerbung müssen Sie weiterhin in einem Motivationsschreiben darlegen, warum Sie den Masterstudiengang in Bamberg studieren wollen. Aus dem Bewerbungsschreiben sollte auch hervorgehen, dass Sie für ein Masterstudium qualifiziert sind. Die weiteren Hinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Bewerbungen für den Master Kommunikationswissenschaft für das Sommersemester sind bis zum 15. Januar, für das Wintersemester bis zum 15. Juli eines Jahres mit den erforderlichen Zeugnissen an die Studentenkanzlei bzw. bei Bewerbungen aus dem Ausland an das Akademische Auslandsamt zu richten.
Für alle Bewerber des Master-Studiengangs gilt:
Den schriftlichen Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
Für Interessierte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gilt bei den Sprachkenntnissen folgende Regelung:
Ihre Bewerbung richten Sie an das Akademische Auslandsamt (z.Hd. Frau Stephanie Exner, Tel. +49 (0)951/863-1051, auslandsamt@uni-bamberg.de). Dort werden die Voraussetzungen hinsichtlich Abschluss, Note und Sprachkenntnissen überprüft.
Bitte beachten Sie: Seit dem WS 2011/12 ist Kommunikationswissenschaft im BA Haupt- und Nebenfach zulassungsbeschränkt. Sie müssen sich also auch für einen Studienplatz für KoWi im BA-Nebenfach bewerben.
Für eine Einschreibung in die Kommunikationswissenschaft als Nebenfach/Exportmodul gilt:
Nähere Informationen zu Fächerkombinationen: siehe
APO