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Abstimmung über Studienbeiträge

Verfassungsgerichtshof in München erlaubt Volksbegehren

Von Tanja Eisenach

Sind die Studienbeiträge in Bayern bald Vergangenheit? (Foto: S. Hofschläger/PIXELIO)

Am 22. Oktober 2012 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof dem Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen Studienbeiträge stattgegeben. Doch bis zu einer endgültigen Entscheidung sind noch einige Schritte zu gehen.

Wenn nicht im Vorfeld des Prozesses eine politische Neupositionierung erfolgt, wird das bayerische Innenministerium das zugelassene Volksbegehren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der nächsten vier Wochen – bis spätestens 19. November also – im Staatsanzeiger bekannt machen und die 14-tägige Eintragungsfrist festsetzen, die frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger beginnt. Damit hätten die bayerischen Bürgerinnen und Bürger im Januar oder Februar die Gelegenheit, sich in die ausliegenden Unterschriftenlisten einzutragen.

Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn sich mehr als zehn Prozent der Wählerinnen und Wähler beteiligen – und damit bis zum Ende der Eintragungsfrist ca. 900.000 Unterschriften vorliegen. In diesem Fall entscheidet der Bayerische Landtag, ob er das Volksbegehren annimmt oder den Wählerinnen und Wählern in Form eines Volksentscheids eine endgültige und bindende Entscheidung überlässt. Der Volksentscheid würde dann innerhalb von drei Monaten nach Ende des Volksbegehrens stattfinden.

Was die Abschaffung der Studienbeiträge für die Universität Bamberg bedeuten würde

Die Universitätsleitung verfolgt die politischen Entwicklungen mit Interesse, konkrete Auswirkungen auf das Tagesgeschäft hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes jedoch so lange nicht, bis eine endgültige Entscheidung für oder gegen die Studienbeiträge gefallen ist. Sollten sie abgeschafft werden, hätte dies vor allem Auswirkungen auf die Studienbedingungen, da die Zusatzeinnahmen aus den Studienbeiträgen ausschließlich zu deren Verbesserung ausgegeben werden:

Die Universität Bamberg hat von Anfang an den Großteil der Einnahmen unmittelbar in die Lehre investiert: 144 Dozentinnen und Dozenten leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Studienbedingungen. Über den Einsatz von 80 Prozent der Einnahmen entscheiden die Fakultäten und Fächer, also die, die für das Lehrangebot zuständig sind und die Bedürfnisse genau kennen. Die restlichen Mittel stehen für Maßnahmen zur Verbesserung des Services für die Studierenden zur Verfügung: Studienberatung, Studierendenkanzlei, Auslandsamt und Universitätsbibliothek wurden personell verstärkt und zusätzliche Arbeitsplätze in der Bibliothek und in CIP-Pools geschaffen. Ferner wurde Studienliteratur auch in Mehrfachexemplaren angeschafft, um Probleme bei Leihfristen und Engpässe bei der Ausleihe in Prüfungszeiten zu entschärfen. Der Verwaltungsaufwand für diese zusätzlichen Leistungen und Stellen wurde lediglich mit fünf Prozent der gesamten Einnahmen verrechnet.

Sollten die Studienbeiträge abgeschafft werden, heißt dies nicht automatisch, dass die Studierenden auf all diese Errungenschaften künftig wieder verzichten müssen. Klar ist jedoch, dass die Universität Bamberg das Angebot, das derzeit durch die Studienbeiträge finanziert wird, nicht aus eigener Kraft aufrechterhalten kann. In diesem Fall steht also die Frage im Raum, ob der Freistaat die Finanzierung über Kompensationszahlungen dauerhaft leisten kann und will. Ein ersatzloser Wegfall der Studienbeiträge führt zu einer Verschlechterung der Studienverhältnisse – weiter steigende Studierendenzahlen würden diese Abwärtsspirale noch verschärfen.

News & Pressemitteilungen vom 26.10.12