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Bezahlung und Finanzierung

Die Finanzierung der Ambulanz und ihrer Mitarbeiter/innen ist teils durch die Universität, teils über eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung (Abrechnung via Chipkarte der Krankenkasse) gesichert.

Die Klient/inn/en bezahlen im Falle einer von den Kassen nicht genehmigten Leistung (z.B. Beratung, Paartherapie ...) pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 60 €. Genehmigungsfähige therapeutische Leistungen können für die Klient/inn/en kostenfrei über die Krankenkassen abgerechnet werden.