Das Kirchenrecht zählt seit jeher als integrierender Bestandteil zum Fächerkanon der Theologie. Deshalb war das Kirchenrecht seit der Gründung der Academia Ottoniana (1647) und der Universitas Ottoniano-Fredericiana mit einer Professur beziehungsweise einem Lehrstuhl vertreten.
Prof. Dr. Alfred E. Hierold war Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht vom 01.03.1981 bis 31.03.2007.