Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekanntgegeben wird:
§ 1
Der Name „Gesamthochschule Bamberg“ wird hiermit in „Universität Bamberg“ geändert.
§ 2
Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bakanntmachung vom 7. November 1978 (GVBl S. 791, ber. S. 958) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 werden nach dem Wort „Augsburg“ die Worte „die Universität Bamberg,“ eingefügt.
2. Nummer 2 wird gestrichen.
3. Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden Nummern 2 bis 4.
§ 3
Hinsichtlich des Fachbereiches Sozialwesen finden weiterhin die Vorschriften des Bayerischen Hochschulgesetzes für Fachbereiche mit Fachhochschulstudiengängen an Gesamthochschulen Anwendung. Für das Personal des Fachbereiches Sozialwesen gelten die Bestimmungen für das Personal an Fachhochschulen.
§ 4
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.
München, den 10. August 1979
Der Bayerische Ministerpräsident
Franz Josef Strauß