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Hochschulorganisation

Die Rechtsvorschriften sind nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Verbindlich ist allein der Text der amtlichen Veröffentlichung im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl II ) und ab 2005 in den amtlichen Veröffentlichungen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg sowie im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) usw. Für nicht von der Universität Bamberg eingestellte Rechtsvorschriften, die per Hyperlink erreichbar sind, kann keine Verantwortung übernommen werden.

Verordnung über organisationsrechtliche Regelungen - Grundordnung - Verordnung zur Gliederung der Universitäten - Gesetz über die Errichtung der Gesamthochschule Bamberg - Gesetz zur Änderung des Namens der Gesamthochschule Bamberg - Satzung zur Errichtung einer  Lehrerbildungskommission