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Aufgaben

  1. Allgemeine Rechtsangelegenheiten; Bearbeitung derselben (insbesondere im Vertrags-, Ur-heber-, Vergabe- und Steuerrecht, FuE-Verträge, Kooperationsverträge) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationseinheiten einschließlich Rechtsberatung. Die Erteilung von Rechtsauskünften in privaten Angelegenheiten gegenüber Mitgliedern der Universität ist ausgenommen.
  2. Hochschulrecht (soweit nicht Aufgaben der Abteilung Personal oder Abteilung Studium und Lehre betreffend)
  3. Gerichtsverfahren (soweit nicht Aufgaben der Abteilung Personal und Abteilung Studium und Lehre betreffend)
  4. Rechtsangelegenheiten der Körperschaft
  5. Strafanzeigen allgemeiner Art